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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Kinder vor ungeeigneten Inhalten schützen

Gesetzliche Regelung des Jugendschutzes

Der Jugendschutz ist in Österreich durch die Jugendschutzgesetze der Bundesländer sowie durch das Jugendschutzgesetz geregelt. Die Sektion Familien und Jugend des Bundeskanzleramts hat die relevanten Auszüge der Jugendschutzgesetze der Bundesländer zusammengefasst.

Wie kann ich Kinder vor ungeeigneten Inhalten schützen?

Beginnen Sie schon mit Ihren Jüngsten, Regeln zur Internetnutzung zu vereinbaren, sich gemeinsam im Internet zu bewegen und sich ihre Lieblingsseiten zeigen zu lassen. Gemeinsame Erfahrungen beim Internetsurfen erleichtern es, auch in Zukunft positive und negative Onlineerlebnisse zu teilen. Und es ermöglicht Ihnen, Ihre Kinder bei der Internetnutzung gezielt anzuleiten.

Vergessen Sie beim Festlegen von Regeln für Onlineaktivitäten in Ihrer Familie oder in der Schule nicht, dass Regeln nur wirksam sind, wenn Kinder und Jugendliche die Regeln verstehen und ihre Berechtigung akzeptieren.

Sie können – gerade bei jüngeren Kindern – technische Hilfsmittel verwenden (z.B. Filterprogramme).

Je älter Kinder werden, desto weniger stellen diese Filterprogramme einen verlässlichen Schutz dar. Denn Jugendliche können diese umgehen oder an anderen Orten (z.B. bei Freundinnen/Freunden oder in Internetcafés) das Internet nutzen. Daher ist es entscheidend, Themen wie Pornografie, Gewalt, Radikalismus etc. generell zu thematisieren und eine entsprechende Sensibilisierung und Reflexion zu fördern.

Eine hundertprozentige Garantie für einen Schutz vor ungeeigneten Inhalten gibt es im Internet nicht, genauso wenig wie im "richtigen" Leben. Aber mit einer Mischung verschiedener Maßnahmen können Sie die Risiken problematischer Interneterlebnisse minimieren.

Vergessen Sie dabei nie: Das Internet bietet großartige Möglichkeiten und eine kompetente Nutzung ist für Schule, Freizeit und Beruf eine unerlässliche Fähigkeit. Auf das Internet zu verzichten oder die Nutzung radikal einzuschränken kann daher keine Lösung sein. Darum ist es wichtig, Kinder aktiv auf die möglichen Risiken vorzubereiten.

Tipp

Tipps und Tricks für Eltern finden Sie in der Broschüre "Schutz vor Schmutz im Internet und am Handy" von Saferinternet.at. Für Kinder von drei bis sechs Jahren gibt es das Bilderbuch "Online-Zoo", das sie ans Internet heranführen und auf Gefahren aufmerksam machen soll. "Online-Zoo" gibt es elektronisch, als E-Book und als Bilderbuch.

Wie kann ich Filterprogramme auf meinem Computer nutzen?

 Links zu kostenlosen und kostenpflichtigen Filterprogrammen sowie technische Informationen finden sich auf Saferinternet.at. Dort finden sich auch Hinweise zu Jugendschutzeinstellungen von Betriebssystemen und Internetbrowsern.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Pornografiegesetz

Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion