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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Abhängigkeitsformen

Es wird zwischen folgenden Abhängigkeiten unterschieden:

  • Seelische (psychische) Abhängigkeit
    Die psychische Abhängigkeit zeigt sich in dem ständigen Verlangen nach einer psychoaktiven Substanz und dem Bedürfnis, diese wiederholt einzunehmen oder nach einer Handlung und dem Bedürfnis diese laufend auszuführen, um das Wohlbefinden herzustellen. Die/der Abhängige hat das Gefühl, ohne diese Substanz oder diese Handlung das Alltagsleben nicht mehr bewältigen zu können und stellt all ihre/seine anderen Bedürfnisse und Interessen in den Hintergrund.
  • Körperliche (physische) Abhängigkeit
    Der Körper gewöhnt sich durch wiederholte Einnahme an die psychoaktive Substanz, deren Wirkung nur vorübergehend ist (Toleranzentwicklung). Um weiterhin denselben gewünschten Bewusstseinszustand herstellen zu können, muss die Menge der eingenommenen Substanz meist laufend erhöht werden (Dosissteigerung). In Folge können bei einigen psychoaktiven Stoffen Entzugserscheinungen auftreten, wenn sie nicht eingenommen werden. Entzugserscheinungen können sich in Form von Unruhe, Gereiztheit, Schwitzen, Übelkeit, Zittern, Schlafstörungen, Schmerzen etc. äußern.
  • Soziale Abhängigkeit
    Die soziale Abhängigkeit wird häufig nicht eigens erwähnt, sondern mit der psychischen Abhängigkeit gleichgesetzt. Beide Abhängigkeitsformen sind auch sehr eng verknüpft und ihre Grenzen verschwimmen. Die soziale Abhängigkeit entsteht über die soziale Umgebung und die damit verbundene Aus- und Abgrenzung, die mit dem Konsum der Substanz oder dem abhängigmachenden Verhalten einhergeht. Dies spielt sowohl für den Konsum von "legalen" psychoaktiven Substanzen (Beispiel: Alkohol durch Trinkrituale) als auch bei "illegalen" psychoaktiven Substanzen (Beispiel: der Status innerhalb der "Szene") eine große Rolle.
Letzte Aktualisierung: 30. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz