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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

Die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) ist die gesetzliche Vertretung der Studentinnen/Studenten an den österreichischen Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Privatuniversitäten.

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft bei der ÖH ist für alle (ordentlichen und außerordentlichen) Studentinnen/Studenten verpflichtend. Zusätzlich besteht die Verpflichtung der Entrichtung eines Mitgliedsbeitrags. Der Mitgliedsbeitrag der ÖH beinhaltet eine Unfallversicherung für Studentinnen/Studenten.

Aktuell beträgt der Mitgliedsbeitrag der ÖH 22,70 Euro pro Semester, wovon 70 Cent für die Unfall- und Haftpflichtversicherung verwendet werden. 13 Prozent des restlichen Mitgliedsbeitrags entfallen auf die Bundesvertretung der ÖH (ÖHBV). 87 Prozent bekommt die Vertretung an der Hochschule der eingeschriebenen Studentin/des eingeschriebenen Studenten.

Tätigkeit

Die ÖH bietet rund um das Leben von Studentinnen/Studenten Hilfe, Informationen und Unterstützung an. Weiters berät die ÖH in vielen Bereichen des Studienalltags, wie z.B. der Studienauswahl, beim barrierefreien Studieren, beim Studieren mit Kind, dem Studieren im Ausland oder dem Studieren in Österreich. Darüber hinaus bietet die ÖH umfassende Informationen zu den Themen Wohnen, Mobilität, Arbeiten sowie Soziales und Geld.

Zusammensetzung

Die ÖH ist eine österreichweit tätige Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie vertritt die Interessen von Studentinnen/Studenten gegenüber den Bundesministerien, Parteien und Hochschulen.
Die ÖH setzt sich zusammen aus:

  • Bundesvertretung der ÖH
    • Referate der ÖHBV
  • Jeweilige Universitätsvertretungen (Hochschulvertretung)
    • Referate der jeweiligen Universitätsvertretungen
  • Fakultätsvertretungen
  • Studienvertretungen (sogenannte Fachschaften)

Die jeweiligen Universitätsvertretungen agieren dabei eigenständig für ihre Universität und bilden somit die höchste Ebene der Studierendenvertretung an einer Universität.

Alle zwei Jahre findet die österreichweite Wahl der ÖH statt. Die Funktionsperiode der gewählten Vertreterinnen/Vertreter beginnt mit dem 1. Juli des jeweiligen Wahljahres und endet zwei Jahre danach am 30. Juni.

Weiterführende Links

Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (→ ÖH)

Rechtsgrundlagen

Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014

Letzte Aktualisierung: 22. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion