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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Nach dem Umzug – Checkliste

Diese Tabelle gibt einen Überblick über die Erledigungen nach dem Umzug.
 TätigkeitErledigt
WohnsitzAn-, Ab-, Ummeldung des Wohnsitzes (dreitägige Frist bei Anmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes oder "Nebenwohnsitzes" oder einmonatige Frist bei Ummeldung - bisheriger Hauptwohnsitz soll zum "Nebenwohnsitz" werden oder umgekehrt), auch aller minderjährigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen 
Kfz-Abmeldung und Zulassung am neuen Wohnort (wenn hierbei eine Änderung des Kfz-Kennzeichens erfolgt: Umregistrierung der Digitalen Vignette) 
Ab-/Anmeldung Ihres Hundes 
Mitteilung der AdressänderungArbeitArbeitgeberin/Arbeitgeber 
Arbeitsmarktservice (AMS) 
 Behörden und ÄmterFinanzamt 
Kfz-Zulassungsbescheinigung
  • Dieselbe Behörde bleibt zuständig, Kennzeichen bleibt gleich: kein aktives Tun erforderlich
  • Dieselbe Behörde bleibt zuständig, Kennzeichen ändert sich (z.B. von "WN" auf "P"): Meldung bei der Zulassungsstelle erforderlich (Frist: eine Woche)
 
Sozialamt 
Studienbeihilfenbehörde 
Grundbuch 
Firmenbuch 
Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) 
VersicherungKrankenkasse 
Pensionsversicherungsanstalt 
Versicherungsunternehmen - melden Sie die Daten der neuen Wohnung rechtzeitig (spätestens bei der Ummeldung) Ihrer Haushaltsversicherung! 
Fahrzeugversicherung 
Geldinstitute   
PostNachsendeauftrag 
ORF-Beitrag (ehemalige GIS)ORF-Beitrag Service GmbH  
Kindergarten/Schule/ UniversitätKinderbetreuungseinrichtung/Schule/ Hort 
Universität/Fachhochschule 
Wehrdienst und ZivildienstMilitärbehörde (nur bei Umzug ins Ausland) 
Zivildienststelle 
Vereinz.B. Kundenkarten, Automobilclub, Sportverein, Bücherclub 
Fischereikarte 
Jagdkarte 
Vereinsregister 
Waffenbesitzkarte/Waffenpass  
Verkehrsbetriebez.B. bei Besitz einer Jahreskarte 
Glaubensgemeinschaftenz.B. Kirchenbeitragsstelle 
Vollmachten  
GrabnutzungsrechteZuständige Stelle 
Ärztinnen/Ärzte  
Laufende Abonnementsz.B. Zeitungen, Zeitschriften, Theater 
Bibliotheken  
SonstigesSchlüssel der alten Wohnung zurückgeben 
Türschilder mit Ihrem Namen versehen 
Eventuell Parkerlaubnis beantragen 

Hinweis

Diese Checkliste versteht sich als Leitfaden für Ihren Umzug und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion