Reisepassbeantragung im Gemeindeamt
Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.
Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.
Mitzubringen:
- alter Reisepass
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.
Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!
Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.
Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.
Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.
Kosten:
- Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
- Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
- Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
- Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
- Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro
Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.
Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.
Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html
Nach dem Umzug – Checkliste
Tätigkeit | Erledigt | |||
Wohnsitz | An-, Ab-, Ummeldung des Wohnsitzes (dreitägige Frist bei Anmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes oder "Nebenwohnsitzes" oder einmonatige Frist bei Ummeldung - bisheriger Hauptwohnsitz soll zum "Nebenwohnsitz" werden oder umgekehrt), auch aller minderjährigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen | |||
Kfz-Abmeldung und Zulassung am neuen Wohnort (wenn hierbei eine Änderung des Kfz-Kennzeichens erfolgt: Umregistrierung der Digitalen Vignette) | ||||
Ab-/Anmeldung Ihres Hundes | ||||
Mitteilung der Adressänderung | Arbeit | Arbeitgeberin/Arbeitgeber | ||
Arbeitsmarktservice (AMS) | ||||
Behörden und Ämter | Finanzamt | |||
Kfz-Zulassungsbescheinigung
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Sozialamt | ||||
Studienbeihilfenbehörde | ||||
Grundbuch | ||||
Firmenbuch | ||||
Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) | ||||
Versicherung | Krankenkasse | |||
Pensionsversicherungsanstalt | ||||
Versicherungsunternehmen - melden Sie die Daten der neuen Wohnung rechtzeitig (spätestens bei der Ummeldung) Ihrer Haushaltsversicherung! | ||||
Fahrzeugversicherung | ||||
Geldinstitute | ||||
Post | Nachsendeauftrag | |||
ORF-Beitrag (ehemalige GIS) | ORF-Beitrag Service GmbH | |||
Kindergarten/Schule/ Universität | Kinderbetreuungseinrichtung/Schule/ Hort | |||
Universität/Fachhochschule | ||||
Wehrdienst und Zivildienst | Militärbehörde (nur bei Umzug ins Ausland) | |||
Zivildienststelle | ||||
Verein | z.B. Kundenkarten, Automobilclub, Sportverein, Bücherclub | |||
Fischereikarte | ||||
Jagdkarte | ||||
Vereinsregister | ||||
Waffenbesitzkarte/Waffenpass | ||||
Verkehrsbetriebe | z.B. bei Besitz einer Jahreskarte | |||
Glaubensgemeinschaften | z.B. Kirchenbeitragsstelle | |||
Vollmachten | ||||
Grabnutzungsrechte | Zuständige Stelle | |||
Ärztinnen/Ärzte | ||||
Laufende Abonnements | z.B. Zeitungen, Zeitschriften, Theater | |||
Bibliotheken | ||||
Sonstiges | Schlüssel der alten Wohnung zurückgeben | |||
Türschilder mit Ihrem Namen versehen | ||||
Eventuell Parkerlaubnis beantragen |
Hinweis
Diese Checkliste versteht sich als Leitfaden für Ihren Umzug und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion