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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Österreichisches Ehrenzeichen und Österreichisches Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst

Allgemeine Informationen

Der Bundespräsident verleiht das Österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst und das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst (beide Stufen) auf Vorschlag der Bundesregierung bzw. des sachlich zuständigen Bundesministers.

Voraussetzungen

Verdienste um die Wissenschaft und/oder Kunst, die im Interesse Österreichs liegen und in ihrer Bedeutung und Auswirkung außerordentlich sind sowie in einer besonderen Weise öffentliche Aufmerksamkeit gefunden haben.

Das Österreichische Ehrenzeichen bzw. das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst wird in folgenden Formen verliehen:

  • Österreichisches Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst
  • Österreichisches Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst I. Klasse
  • Österreichisches Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst

Fristen

Zwischen den Verleihungen von Auszeichnungen des Bundes (Ehrenzeichen und Berufstitel) soll grundsätzlich ein Zeitraum von fünf Jahren liegen.

Zusätzliche Informationen

Die Zahl der Besitzerinnen/Besitzer des Österreichischen Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst darf die Zahl von 36 österreichischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürgern (je 18 auf dem Gebiet der Wissenschaft und dem der Kunst) und von 36 ausländischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürgern nicht übersteigen.

Die 36 österreichischen Besitzerinnen/Besitzer des Ehrenzeichens bilden je eine Kurie für Wissenschaft und Kunst. Die Verleihung des Ehrenzeichens kann nur für Personen beantragt werden, die von der jeweiligen Kurie vorgeschlagen worden sind.

Weiterführende Links

Bundespräsident der Republik Österreich (→ Österreichische Präsidentschaftskanzlei)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
  • Bundeskanzleramt