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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Salzburg

Ermäßigungen des Bundeslandes Salzburg

Notruftelefon

Das Notruftelefon bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können. Der Notruf wird bei Betätigung an die Leitstelle des Anbieters weitergeleitet. Dafür ist ein Telefoneinzelanschluss erforderlich.

Zuständige Stelle:

Rotes Kreuz - Telefon: +43 800 808 001
Hilfswerk - Telefon: +43 662 43 47 02 

Website zum Notruftelefon (→ Land Salzburg)

Heizkostenzuschuss

Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Salzburg. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag kann von 1. Jänner bis 31. Mai, ausschließlich elektronisch gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Einkommensnachweis
  • Nachweis der Heizkosten für die Heizperiode

Zuständige Stelle:

Abteilung 3 des Landes Salzburg
Fanny-von-Lehnert-Straße 1
Telefon: +43 662 8042-3592
E-Mail: heizscheck@salzburg.gv.at

Website zum Heizkostenzuschuss (→ Land Salzburg)

Landeshilfe

Salzburgerinnen und Salzburgern, die sich in einer nicht selbst verschuldeten Notlage befinden, hilft die Salzburger mit einer einmaligen finanziellen Unterstützung.

Zuständige Stelle:

Bezirkshauptmannschaft (Sozialamt) bzw. bei Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg die Caritas Salzburg.

Weihnachtsbeihilfe

Im Rahmen der Salzburger Landeshilfe besteht für Pensionistinnen/Pensionisten mit Mindestpension und Ausgleichszulage die Möglichkeit eine Weihnachtsbeihilfe zu beantragen. Das Ansuchen auf Gewährung konnte von 1. Oktober bis 15. Dezember 2022 gestellt werden.

Zuständige Stelle:

Geschäftsstelle der Salzburger Landeshilfe
Abteilung für Soziales, Land Salzburg
Herr Alexander Reiff
Fanny-von-Lehnert-Straße 1
5020 Salzburg

Telefon: +43 662 80 42 - 35 94
E-Mailsoziales@salzburg.gv.at

Website zur Weihnachtsbeihilfe (→ Land Salzburg)

Hilfe in besonderen Lebenslagen

Wird Hilfe zur Bewältigung von besonderen persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder zur Überwindung außergewöhnlicher Ereignisse benötigt, so kann ein Antrag auf Hilfe in besonderen Lebenslagen gestellt werden. Die möglichen Hilfestellungen umfassen nichtrückzahlbare Aushilfen und Kautionszusicherungen.

Zuständige Stelle:

Gruppe Soziales/Sozialamt der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde

Website zur Hilfe in besonderen Lebenslagen (→ Land Salzburg)

Ermäßigungen der Stadt Salzburg

Kulturpass

Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

Anspruchsberechtigt sind Personen, die gerne am kulturellen Leben teilnehmen möchten, es sich aber nicht leisten können:

  • Personen, die Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen.
  • Arbeitslose
  • Asylwerberinnen/Asylwerber
  • working poor
  • etc.

Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist über das Netzwerk der Armutskonferenz und bei sozialen Hilfs- und Beratungsstellen, z.B. Caritas, Neustart - Saftladen, Katholischer Familienverband etc., erhältlich.

Zuständige Stelle:

Hunger auf Kunst und Kultur Salzburg

Telefon: +43 699 17 07 19 14
E-Mail: info@kunsthunger-sbg.at

Website zum Kulturpass Salzburg (→ Hunger auf Kunst und Kultur)

Regionalverband Salzburg (RVS)-Seniorenpass

Seniorinnen/Senioren ab 60 Jahren mit Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg und in Umlandgemeinden, erhalten den RVS Seniorenpass. Neben seiner Funktion als Ausweis, berechtigt er auch zu Vergünstigungen bei verschiedenen kulturellen Einrichtungen. Es entstehen keine Kosten.

Erforderliche Unterlagen:

  • Aktuelles Foto
  • Lichtbildausweis

Zuständige Stelle:

Seniorenbetreuung
Hubert-Sattler-Gasse 7a (Innenhof)
5024 Salzburg

Telefon: +43 662 8072 3240
Fax: +43 662 8072-2069
E-Mail: seniorenbetreuung@stadt-salzburg.at 

Ausstellungsort für Seniorinnen/Senioren der Umlandgemeinden ist das Wohnsitzfinanzamt.

Website zum Regionalverband Salzburg-Seniorenpass (→ Magistrat der Stadt Salzburg)

Stadtbusse Salzburg

Seniorinnen/Senioren ab 65 Jahren erhalten mit dem Klimatiket Salzburg Edelweiß  ÖBB Vorteilscard Senior oder der Österreichcard Senior ermäßigte Fahrkarten für die Stadtbusse.

Zuständige Stelle:

Kundencenter SVV

Telefon: +43 662 44 801 500
E-Mail: kundenservice.verkehr@salzburg-ag.at

Website zu den Stadtbussen Salzburg (→ Salzburg Verkehr)

Obus Senioren Monatskarte "Selbstbehalt"

Seniorinnen/Senioren ab 63 Jahren mit einem Einkommen für Einzelpersonen von unter 949 Euro bzw. 1.408 Euro netto für Ehepaare bzw. eingetragene Partnerschaften oder Lebensgemeinschaften erhalten die Seniorenkarte "Selbstbehalt" für den Obus. Der Selbstbehalt beträgt sechs Euro.

Erforderliche Unterlagen:

  • Meldezettel (Voraussetzung: Hauptwohnsitz Stadt Salzburg)
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Aktueller Einkommensnachweis für alle im Haushalt lebenden Personen
  • Aktuelles Foto

Zuständige Stelle:

Service Center Verkehr Lokalbahnhof
Service Center Verkehr Alpenstraße 91
Service Center Verkehr Mönchsberg Aufzug

Website zu den Stadtbussen Salzburg (→ Salzburg Verkehr)

Obus Senioren-Monatskarte ermäßigt

Diese Monatskarte gilt für Seniorinnen/Senioren ab 63 Jahren mit einem Einkommen von unter 1.898 Euro brutto für Einzelpersonen oder 2.816 Euro brutto für alle im Haushalt lebenden Personen. Die Kosten betragen 37 Euro.

Erforderliche Unterlagen:

  • Meldezettel (Voraussetzung: Hauptwohnsitz Stadt Salzburg)
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Aktueller Einkommensnachweis für alle im Haushalt lebenden Personen
  • Aktuelles Foto

Zuständige Stelle:

Service Center Verkehr Lokalbahnhof
Service Center Verkehr Alpenstraße 91
Service Center Verkehr Mönchsberg Aufzug

Website zu den Stadtbussen Salzburg (→ Salzburg Verkehr)

Taxigutscheine

Die Stadt Salzburg gewährt Personen, die nicht mehr in der Lage sind ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen, erhalten gegen Vorlage eines Berechtigungsausweises für Freizeitfahrten Taxigutscheine.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: ab 60 Jahren
  • Kein Fahrzeug, das auf den Antragsteller angemeldet ist bzw. sich im Eigentum des Antragstellers befindet
  • Hauptwohnsitz Stadt Salzburg
  • Einkommensgrenze
    • unter 1.475 Euro (netto) bei Einzelpersonen
    • unter 1.875 Euro (netto) bei Ehepaaren bzw. Lebensgemeinschaften
  • Pflegegeldbescheid (ab der Pflegegeldstufe 3)
    • Wird kein Pflegegeld oder Pflegegeld der Stufe 1 oder 2 bezogen, ist ein entsprechendes ärztliches Attest beizubringen.

Erforderliche Unterlagen für den Berechtigungsausweis:

  • Passfoto (3 x 4 cm)

Zuständige Stelle:

Magistrat Salzburg
Saint-Julien-Straße 20
5024 Salzburg

Telefon: +43 662 8072-3202 oder -3241
Fax: +43 662 8072-2083
E-Mail: soziales@stadt-salzburg.at

Website zu den Taxigutscheinen (→ Magistrat der Stadt Salzburg)

Aktion "Essen auf Rädern"

Die Aktion "Essen au Rädern" bietet die Möglichkeit, sich das Essen nach Hause liefern zu lassen. Die Zuschussleistungen der Stadt Salzburg werden je nach Einkommen berechnet.

Die Zustellung erfolgt durch den Vertragspartner, das österreichische rote Kreuz oder Landesverband Salzburg.

Zuständige Stelle:

Zuhause Essen – Rotes Kreuz
Kirchenweg 2
5071 Wals-Viehhausen

Telefon: +43 662 850 588

Website zur Aktion "Essen auf Rädern" (→ Magistrat der Stadt Salzburg)

Letzte Aktualisierung: 9. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion