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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Quads/Trikes/ATVs

Allgemeines

Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind vierrädrige Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauweise Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen. Quads werden in der Regel als Sportfahrzeuge und ATVs eher als kleine Traktoren benutzt. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

Trikes sind Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse.

Benützung

Zugelassene Fahrzeuge dieser Art dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr benützt werden.

Achtung

Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit auch überschritten werden darf!

Lenkberechtigung

Je nach Leistung und Geschwindigkeit des Fahrzeuges sind unterschiedliche Lenkberechtigungen notwendig.

  • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst,  berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs (der Klasse L6e) mit einer
    • Masse in fahrbereiten Zustand von maximal 425 kg,
    • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
    • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
    • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
  • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs  
    • mit einer Eigenmasse von maximal 400 kg und
    • einer maximalen Motornennleistung von 15 kW.
    • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
  • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
    • aller Quads und ATVs.
    • aller Trikes, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
    • aller Trikes ab einem Alter der Lenkerin/des Lenkers von 21 Jahren, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B nach dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
  • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
    • die als Zugmaschine eingestuft sind und
    • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
    • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel

Alter

Die Altersangaben für die oben genannten Lenkberechtigungen finden sich im Kapitel "Mindestalter für die Erteilung der Lenkberechtigung". 

Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

  • Sturzhelmpflicht
  • Zulassung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
  • Jährlich Begutachtung (Pickerl) des Fahrzeuges durchführen lassen.
  • Eine Autoapotheke, ein Pannendreieck, Verbandszeug und seit 1. Mai 2005 ist eine Warnbekleidung mitzuführen.
  • Kennzeichentafel hinten vollständig sichtbar anbringen.
  • In gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren bezahlen.
  • Auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitführen (wenn keine Windschutzscheibe vorhanden ist, muss sie nicht aufgeklebt werden).
Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie