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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Ferienkalender 2024/2025

Da die Schulferien für den Sommer und die Semesterferien, sowie die schulautonomen Tage von den Schulbehörden noch nicht festgelegt wurden, handelt es sich hierbei um eine Auflistung der immer gleichbleibenden Termine.

Die folgenden Schulferien gelten für öffentliche mittlere und höhere Schulen sowie für private mittlere und höhere Schulen mit Öffentlichkeitsrecht. Für Volksschulen, Neue Mittelschulen, Sonder- und Berufsschulen sowie für Polytechnische Schulen gelten diese Ferien üblicherweise ebenfalls. Für Schulen im Tourismusbereich kann es davon abweichende Ferien geben.

Diese Tabelle gibt die schulfreien Tage für das Schuljahr 2024 und 2025 an.

2024

Samstag 26. Oktober 2024Österreichischer Nationalfeiertag (gesetzlicher Feiertag)
Sonntag 27. Oktober bis Donnerstag 31. Oktober 2024Herbstferien (schulfrei in allen Bundesländern)
Freitag 1. November 2024Allerheiligen (gesetzlicher Feiertag)
Samstag 2. November 2024Allerseelen (schulfrei in allen Bundesländern)
Sonntag 8. Dezember 2024Mariä Empfängnis (gesetzlicher Feiertag)
Dienstag 24. Dezember 2024 bis Montag 6. Jänner 2025Weihnachtsferien (schulfrei in allen Bundesländern)
Mittwoch 25. Dezember 2024Christtag (gesetzlicher Feiertag)
Donnerstag 26. Dezember 2024Stephanitag (gesetzlicher Feiertag)

2025

Mittwoch 1. Jänner 2025Neujahr (gesetzlicher Feiertag)
Montag 6. Jänner 2025Heilige Drei Könige (gesetzlicher Feiertag)
Samstag 12. April bis Montag 21. April 2025Osterferien
Montag 21. April 2025Ostermontag (gesetzlicher Feiertag)
Donnerstag 1. Mai 2025Staatsfeiertag 1. Mai (gesetzlicher Feiertag)
Donnerstag 29. Mai 2025Christi Himmelfahrt (gesetzlicher Feiertag)
Samstag 7. Juni bis Montag 9. Juni 2025Pfingstferien (schulfrei in allen Bundesländern)
Montag 9. Juni 2025Pfingstmontag (gesetzlicher Feiertag)
Donnerstag 19. Juni 2025Fronleichnam (gesetzlicher Feiertag)
Freitag 15. August 2025Mariä Himmelfahrt (gesetzlicher Feiertag)
Letzte Aktualisierung: 3. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion