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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Ganztägige Schulformen

In ganztägig geführten Schulen (grundsätzlich möglich in Volksschule, Mittelschule, Polytechnische Schule, Sonderschule und AHS-Unterstufe), werden Kinder nicht nur unterrichtet, sondern darüber hinaus auch in Lern- und Freizeitphasen gefördert und betreut. Damit stellen ganztägige Schulformen Schulkindern gezielte Lernunterstützung, Betreuung sowie die Förderung ihrer Talente zur Verfügung. Der Besuch einer ganztägig geführten Schule ist für niemanden verpflichtend, es besteht Wahlfreiheit für die Eltern. Die Ganztagsschule bietet Eltern/Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, Beruf und Familie leichter zu vereinbaren und sorgt für mehr Chancengerechtigkeit.

Im Mittelpunkt der Betreuung stehen:

  • Lernmotivation und Lernunterstützung
  • Förderung und Unterstützung von Kreativität
  • Soziales Lernen (Intensivierung von Kontakten zwischen Schülerinnen/Schülern unterschiedlicher sozialer Gruppen, Kulturen und Religionen)
  • Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung (Förderung von Haltungen und Fertigkeiten, die über die Schulzeit hinaus von Bedeutung sind; Berücksichtigung der Bedürfnisse nach Bewegung, Rückzug und Erholung)

Grundsätzlich kann zwischen zwei Formen der Betreuung unterschieden werden:

  • Getrennte Abfolge von Unterrichtsteil und Betreuungsteil: Der Unterricht findet am Vormittag statt, am Nachmittag ist Zeit für Hausübungen, Sport, Freizeitaktivitäten und gezielte Unterstützung beim Lernen. In ganztägig geführten Schulen mit getrennter Abfolge von Unterrichts- und Betreuungsteil ist es sowohl möglich, den Betreuungsteil an allen Schultagen als auch nur an einzelnen Tagen pro Woche zu besuchen.
  • Verschränkte Form: Bei der verschränkten ganztägigen Schule wechseln sich Unterrichts-, Lern- und Freizeiteinheiten den ganzen Tag über ab. Die Betreuungsstunden sind in diesem Fall ein integrativer Bestandteil des Schulalltages. Die Anmeldung für den Betreuungsteil bezieht sich daher in verschränkt geführten Klassen auf alle Schultage.

Grundsätzlich ist eine Betreuung durch Pädagoginnen/Pädagogen in der Schule bis mindestens 16 Uhr vorgesehen. Die Höhe des Selbstkostenanteils für Essen und Freizeitbetreuung variiert und wird vom Schulerhalter festgelegt. Verantwortlich für die Einrichtung einer ganztägigen Schule ist der Schulerhalter – bei Volksschule und Mittelschule, Polytechnischer Schule und Sonderschule ist das in der Regel die Gemeinde, bei derAHS (Unterstufe) ist es der Bund.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 13. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung