Reisepassbeantragung im Gemeindeamt
Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.
Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.
Mitzubringen:
- alter Reisepass
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.
Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!
Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.
Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.
Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.
Kosten:
- Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
- Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
- Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
- Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
- Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro
Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.
Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.
Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html
Unternehmensdatenbank
Allgemeine Informationen
In der Unternehmensdatenbank der Finanzmarktaufsicht (FMA) sind alle zugelassenen (konzessionierten) Unternehmen wie Banken, Versicherungen oder Wertpapierfirmen verfügbar. Anlegerinnen/Anleger können die Unternehmensdatenbank nutzen, um sicherzustellen, dass ein bestimmtes Unternehmen dazu berechtigt ist, seine Finanzdienstleistungen in Österreich anzubieten.
Die Unternehmensdatenbank wird mit großer Sorgfalt zusammengestellt und ständig aktualisiert. Die FMA macht jedoch darauf aufmerksam, dass für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden kann.
Link zum Service
Funktionsweise
Durch Klick auf den Link öffnet sich die Suchmaske der Unternehmensdatenbank der FMA. Anlegerinnen/Anleger können nach dem Namen des Finanzdienstleiters, dem Standort, der Bankleitzahl und der Unternehmensart unter dem Punkt "Kategorie" filtern.
Wer eine Sucheingabe getätigt hat, kann durch einen Klick auf den Unternehmensnamen in den Suchergebnissen die Unternehmenskategorie und -adresse einsehen.
Durch einen Klick auf "Druckansicht" können die Informationen zu einem Unternehmen ausgedruckt werden.
Überprüfen, ob ein Unternehmen zugelassen ist
Speziell über das Internet werden häufig Finanzdienstleisterinnen/Finanzdienstleister oder Handelsplattformen beworben, die gar nicht berechtigt sind, ihre Dienstleistungen in Österreich anzubieten.
Nur zugelassene Unternehmen oder Personen erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen, um Finanzdienstleistungen abzuwickeln und werden entsprechend beaufsichtigt. Bei dubiosen Kontaktaufnahmen oder äußerst vorteilhaft klingenden Angeboten im Internet ist es unerlässlich, zuerst zu prüfen, ob das angesprochene Unternehmen über eine Berechtigung verfügt.
Kein Finanzprodukt kaufen, ohne das Unternehmen zuvor zu prüfen
Die Unternehmensdatenbank ermöglicht es Kleinanlegerinnen/Kleinanlegern und Verbraucherinnen/Verbrauchern, unmittelbar die Berechtigungen von Finanzanbieterinnen/Finanzanbietern zu überprüfen und so unseriöse Angebote besser zu erkennen.
Die FMA rät allen, die sich bei der Geldanlage beraten lassen möchten, unbedingt zu überprüfen, ob das von ihnen ausgewählte Unternehmen bzw. die Beraterin/der Berater über eine entsprechende Zulassung verfügt.
Die Palette, der in der Datenbank umfassten Unternehmen beinhaltet Banken, Kapitalanlagegesellschaften, Immobilien-Kapitalanlagegesellschaften, Betriebliche Vorsorgekassen, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute, Versicherungen, Pensionskassen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Wertpapierfirmen, Alternative Investmentfonds-Manager, European Venture Capital Funds, Zentrale Gegenparteien, European Social Entrepreneurship Funds und Börseunternehmen.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Finanzmarktaufsicht