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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Selbsterzeugung von Strom mit erneuerbaren Energieträgern

Auf dieser Seite finden Sie Anregungen zur Selbsterzeugung von Strom mit erneuerbaren Energieträgern.

Photovoltaikanlagen

Der wichtigste erneuerbare Energieträger in Österreich ist die Wasserkraft, die etwas mehr als die Hälfte zur Stromaufbringung beiträgt. Zudem tragen Windkraft und Photovoltaik zur Stromversorgung bei. Die mit Abstand häufigste Technologie, mit der private Haushalte selbst Strom erzeugen, ist die Photovoltaik.

Photovoltaikanlagen nutzen die Energie der Sonne, wandeln Sonnenlicht in elektrischen Strom um. Die Photovoltaikanalagen können auf dem Dach, dem Balkon oder der Terrasse errichtet werden. Wesentlicher Bestandteil der Photovoltaikanlage sind die Solarmodule mit den Solarzellen. Die Solarzellen wandeln das Sonnenlicht über einen Wechselrichter in Haushaltsstrom um. Photovoltaik unterscheidet sich von Solarthermie darin, dass Strom und nicht Wärme produziert wird.

Der Bundesverband Photovoltaic Austria (PV Austria) informiert über den schnellsten Weg zur eigenen Photovoltaikanlage und zum eigenen Stromspeicher.

Plug-in-Photovoltaikanlagen

Mit Plug-in-Photovoltaikanlagen kann eigener Solarstrom in einer Wohnung erzeugt werden. Seit einigen Jahren dürfen diese Plug-in-Anlagen in Österreich betrieben werden. Die Maximalleistung beträgt 800 Watt. Die Plug-in-Anlagen können ohne großen Aufwand beispielsweise auf Balkonen installiert werden.

Plug-in-Photovoltaikanlagen werden auch als Mini-PV-Anlagen, Balkon-PV-Anlagen oder als Balkonkraftwerke bezeichnet.

Seit 1. Jänner 2024 entfällt für PV-Anlagen mit einer Engpassleistung bis 35 kWp die Mehrwertsteuer. Das gilt auch für Plug-in-Photovoltaikanlagen.

Für die Plug-in-Photovoltaikanlagen bedarf es keiner Genehmigung des Netzbetreibers. Es bedarf aber einer Verständigung des Netzbetreibers bzw. einer Meldung zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage.

Neu

Rechtliche Erleichterungen für die Errichtung von Plug-in-Photovoltaikanlagen im Wohnungseigentum:
Ab 1. September 2024 wird die Installierung von Plug-in-Photovoltaikanlagen (sogenannte "Balkonkraftwerke") leichter möglich sein. Die neue Regelung sieht vor, dass die für die Anbringung der Photovoltaikanlagen erforderliche Zustimmung durch die anderen Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer dann als erteilt gilt, wenn sie vor der geplanten Änderung verständigt werden und innerhalb von zwei Monaten nicht widersprechen. Wenn andere Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer Widerspruch einlegen, müssen sie einen wichtigen Grund angegeben (z.B. Sicherheitsbedenken).

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gibt Auskunft über die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Plug-in-Photovoltaikanlagen. Die E-Control beantwortet häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit den Mini-PV-Anlagen.

In Wien können Gemeindebaumieterinnen/Gemeindebaumieter, deren Wohnungen über einen Balkon, Terrasse oder Loggia verfügen bzw. Mieterinnen/Mieter, die in einem Siedlungshaus leben, unter bestimmten Voraussetzungen Strom von einer eigenen Photovoltaikanlage beziehen. Die Stadt Wien bietet weiterführende Informationen zu den Photovoltaikanlagen im Gemeindebau.

Energiegemeinschaften

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für Energiegemeinschaften. Energiegemeinschaften können Energie in einer oder mehreren Erzeugungsanlagen produzieren und über das öffentliche Netz austauschen. Auf diese Weise kann überschüssiger Strom am Markt verwertet werden.

Weiterführende Informationen

Photovoltaikanlagen

Energiegemeinschaften

Letzte Aktualisierung: 17. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion