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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Telefon und Internet

Telefon

Bei einem Umzug sollte nicht darauf vergessen werden, das Festnetztelefon rechtzeitig ab- bzw. umzumelden oder an der neuen Adresse einen Telefonanschluss anzumelden. Ausführliche Informationen über die Vorgangsweise erhält man bei der Netzanbieterin/beim Netzanbieter. Manche bieten ein spezielles Umzugsservice und Umzugsgutschriften an.

Zu beachten ist, dass Ab- und Neuanmeldung einige Zeit dauern können und es in der Regel Kündigungsfristen bzw. eine Mindestvertragsdauer gibt.

Telefon-Ummeldungen sind in der Regel günstiger. Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) weist jedoch darauf hin, dass Übertragungen von Telefonanschlüssen für Kundinnen/Kunden aus rechtlicher Sicht problematischer sein können als Neuanmeldungen (bei Übertragungen übernimmt die Neukundin/der Neukunde den Vertrag der Altkundin/des Altkunden und haftet somit auch für dessen oder deren Verbindlichkeiten).

Falls der Telefonanschlussbei der Telekom Austria ist, aber über eine private Festnetzanbieter/einen privaten Festnetzanbieter telefoniert wird, wäre es empfehlenswert sich zu erkundigen, ob dort parallel zur Kündigung bei der Telekom Austria ebenfalls eine Kündigung erforderlich ist.

Bei Nutzung eines Mobiltelefons, ist eine Adressänderung der jeweiligen Netzbetreiberin/dem jeweiligen Netzbetreiber bekanntzugeben.

Internet

Sollte zusätzlich ein Internetanschluss bei der Telefonanbieterin/beim Telefonanbieter vorhanden sein, wird mit der Übertragung des Festnetzanschlusses zumeist auch der zugehörige Internetanschluss mitübertragen.

Bei privaten Internetanbieterinnen/Internetanbietern ist es empfehlenswert sich bei der jeweiligen Anbieterin/beim jeweiligen Anbieter über die genaue Vorgangsweise zu erkundigen. Oft genügt ein formloses Schreiben oder Fax mit der neuen Adresse, Kundennummer und der neuen Telefonnummer.

Vor der Abmeldung eines Internetanschlusses, sollte man sich bei der jeweiligen Anbieterin/beim jeweiligen Anbieter über die geltende Kündigungsfrist erkundigen.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion