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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Vorbereitung von Gesetzen und Verordnungen mit Umweltauswirkungen

Die Öffentlichkeit soll auch schon bei der Entstehung und Vorbereitung von Rechtsnormen, die in weiterer Folge Auswirkungen auf die Umwelt haben können, eingebunden werden. Dazu müssen Gesetzesentwürfe veröffentlicht und den Bürgerinnen/Bürgern muss die Möglichkeit einer Stellungnahme gegeben werden.

In Österreich geschieht dies bereits durch Begutachtungsverfahren bei Gesetzes- und Verordnungsentwürfen – auf Bundes- und Länderebene – sowie durch die Veröffentlichung von Informationen zu dem Themenbereich auf Internetportalen. In der Regel werden bei der Vorbereitung von Rechtsnormen im Umweltbereich auch die Sozialpartner und Interessenvertretungen miteinbezogen.

Die Öffentlichkeit an Entscheidungen zu beteiligen, die sie betreffen, ist wesentlicher Bestandteil eines modernen Politik- und Verwaltungsverständnisses. Österreich setzt dabei folgende drei Schwerpunkte: die Stärkung einer offenen/bürgernahen Politikgestaltung zur Steigerung der Demokratiequalität, die Aktivierung der gesellschaftlichen Verantwortung von Stakeholdern sowie die Unterstützung von lokalen/regionalen Zukunftsprozessen.

Zentrale Aktivitäten sind:

  • Die "Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung" sind auch als Beitrag zur Umsetzung der österreichischen und EU-Nachhaltigkeitsstrategie zu sehen. Bürgerinnen/Bürger sollen zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung besser in die Politikgestaltung einbezogen und der Verwaltung soll praktische Unterstützung geboten werden, damit sie die Öffentlichkeit effizient und effektiv beteiligen kann. Hilfreich können die Standards insbesondere bei der Entwicklung von Politiken, Plänen, Programmen oder Rechtsakten sein.
  • Eine Strategiegruppe "Partizipation", in der Expertinnen/Experten sowie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus Ministerien und Behörden sowie NGOs und der Wissenschaft vertreten sind, wurde im Jahr 2002 auf Initiative des BMK durch die ÖGUT (Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik) eingerichtet. Die Strategiegruppe hat zum Ziel, den Begriff "Partizipation" zu konkretisieren, weiterzuentwickeln und bekannter zu machen, das Bewusstsein für Partizipation in der Öffentlichkeit sowie bei Entscheidungsträgern aus Politik, öffentlicher Verwaltung und Wirtschaft zu heben, Partizipationsstrategien für umwelt- und nachhaltigkeitsrelevante Politiken auszuarbeiten und Praktikern und Praktikerinnen konkrete Handlungsanleitungen zur Verfügung zu stellen.
  • Zukünftig soll auch Instrumenten zur e-participation/e-democracy mehr Augenmerk geschenkt werden. Ziel der österreichischen E-Government-Strategie ist es, dass Bürgerinnen/Bürger und Unternehmen sämtliche Verfahren der öffentlichen Verwaltung einfach und rasch ohne besondere Kenntnisse von Zuständigkeiten und ohne technisches Spezialwissen elektronisch erledigen können. Ebenso soll auch die Bevölkerung stärker eingebunden werden (Internetchats mit politischen Entscheidungsträgern, Bürgerbeteiligungsverfahren, Beteiligung an Konsultationsverfahren bei Gesetzesvorschlägen, auch die elektronische Teilnahme an Wahlen ist für die Zukunft zu erwarten).
Letzte Aktualisierung: 30. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Umweltbundesamt
  • Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie