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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Maßnahmen gegen Belästigung im Internet

Folgende Maßnahmen sind empfehlenswert:

  • Dokumentieren Sie die Belästigungen (z.B.SMS, E-Mail oder Chatprotokolle abspeichern)
  • Weisen Sie zur Abschreckung die Täterin/den Täter darauf hin, dass sie/er eine strafbare Handlung setzt
  • Prävention: Seien Sie vorsichtig bei der Weitergabe von persönlichen Daten wie E-Mail-Adresse, Handynummer, Fotos etc.
  • Lassen Sie sich von einer Beratungsstelle über die weitere Vorgehensweise in Ihrer spezifischen Situation beraten

Wenn Ihr Kind Opfer von Belästigung im Internet geworden ist, sollten Sie Folgendes tun:

  • Versuchen Sie, die Täterin/den Täter zu identifizieren.
  • Kontaktieren Sie die Eltern der Täterin/des Täters und/oder die Schule.
  • Wenn die Belästigung das Ausmaß einer beharrlichen Verfolgung annimmt oder wenn eine gefährliche Drohung vorliegt, sollten Sie die Polizei verständigen.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Kind und betonen Sie, dass es jederzeit mit Ihnen über Probleme reden kann. Belästigungen können zu einem großen Leidensdruck führen, besonders wenn Kinder mit niemandem darüber sprechen können.
  • Geben Sie Ihrem Kind konkrete Tipps, wie es sich im Falle von Belästigungen verhalten kann (z.B. nicht antworten, Beweise sichern, nur moderierte, d.h. von einer Diskussionsleiterin/einem Diskussionsleiter beaufsichtigte Chats verwenden).
  • Informieren Sie sich über die Internet- und Handynutzungsgewohnheiten Ihres Kindes.
  • Seien Sie sensibel für mögliche Verstörungen Ihres Kindes, gerade im Zusammenhang mit seinen Handy- und Internetaktivitäten.
  • Reagieren Sie nicht mit einem Handy- oder Internetverbot. Internet und Handy spielen, auch wenn sie für Belästigungen missbraucht werden können, für die Betroffenen meist trotzdem eine wichtige Rolle in der Freizeit und Schule. Wenn Kinder Opfer von Schikanen werden, ist eine Bestrafung nicht sinnvoll.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 17. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion