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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Parteien in Österreich

Allgemeine Informationen

Parteien sind Verbindungen von Personen mit ähnlichen Vorstellungen zu staatlichen, wirtschaftlichen, sozialen und anderen Fragen. Sie bilden den Kern der repräsentativen Demokratie, d.h. die Parteimitglieder als gewählte Volksvertreterinnen/gewählte Volksvertreter treffen Entscheidungen.

Parteien treten bei Wahlen in Österreich als "wahlwerbende Parteien" oder "wahlwerbende Gruppen" an. Diese sind von "politischen Parteien" zu unterscheiden, die nicht notwendigerweise bei Wahlen kandidieren müssen.

Politische Parteien

Politische Parteien haben zum Ziel, durch gemeinsame Tätigkeit die staatliche Willensbildung umfassend zu beeinflussen. Nach dem Parteiengesetz 2012 sind deren Existenz und Vielfalt wesentliche Bestandteile der demokratischen Ordnung der Republik Österreich. Dieses Gesetz regelt auch grundsätzlich die Unterstützung der Parteien durch öffentliche Fördermittel.

Politische Parteien können in Österreich relativ frei gegründet werden. Dafür muss von einer Gruppe von Menschen zunächst eine Satzung beschlossen werden. Diese ist im Internet zu veröffentlichen und beim Bundesministerium für Inneres zu hinterlegen. Mit dem Zeitpunkt der Hinterlegung erlangt die politische Partei Rechtspersönlichkeit, ist also eine juristische Person.

Das Parteienverzeichnis (→ BMI), das die Namen der politischen Parteien und das Datum der Hinterlegung ihrer Satzung enthält, kann auf den Seiten des Bundesministeriums für Inneres eingesehen werden.

Wahlwerbende Parteien

Wahlwerbende Parteien sind Wählergruppen, die sich mit einer eindeutigen Parteibezeichnung und einem Wahlvorschlag zur Wahl stellen. Sie sind meist mit den politischen Parteien identisch. Allerdings kann sich eine wahlwerbende Gruppe auch nur anlässlich einer Wahl bilden und muss nicht zugleich eine politische Partei sein. In rechtlicher Hinsicht besteht der Unterschied zwischen wahlwerbenden und politischen Parteien darin, dass bei Wahlen nur wahlwerbende Gruppen (Wahlparteien) und keine politischen Parteien antreten.

Klubs im Österreichischen Parlament

Nationalratsabgeordnete der gleichen wahlwerbenden Partei haben das Recht, sich zu einem parlamentarischen Klub zusammenzuschließen. Mit der Klubbildung sind verschiedene parlamentarische Rechte, wie z.B. Antragsrechte oder das Recht auf Sitze in den Ausschüssen verbunden. Darüber hinaus werden Klubs finanziell gefördert.

Derzeit gibt es fünf "Klubs" im Österreichischen Parlament:

  • Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei
  • Die Sozialdemokratische Parlamentsfraktion – Klub der sozialdemokratischen Abgeordneten zum Nationalrat, Bundesrat und Europäischen Parlament
  • Freiheitlicher Parlamentsklub
  • Der Grüne Klub im Parlament - Klub der Grünen Abgeordneten zum Nationalrat, Bundesrat und Europäischen Parlament
  • NEOS Parlamentsklub

Weiterführende Links

Klubs (→ Österreichisches Parlament)

Rechtsgrundlagen

Parteiengesetz (PartG)

Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres