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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Allgemeines – Begriffserklärung

Drogen in einem umfassenden Sinn sind Substanzen, die auf das zentrale Nervensystem wirken und das Erleben, die Befindlichkeit und die Wahrnehmung beeinflussen – also munter machen, beruhigen, die Angst nehmen, den Schlaf fördern, das Wohlbefinden steigern, Schmerzen betäuben und/oder die Leistungsfähigkeit steigern. Sie werden zur Erreichung dieser Wirkung gezielt eingesetzt.

Der Begriff Droge kommt ursprünglich aus der Arzneimittellehre (Pharmakologie) und bezeichnet getrocknete Pflanzen oder Teile davon, die als Heilmittel zubereitet wurden.

Achtung

Umgangssprachlich wird der Begriff "Drogen" einschränkend oft nur für die dem Suchtmittelgesetz (SMG) unterliegenden Substanzen (Suchtmittel) verwendet, insbesondere für die Suchtgifte (z.B. Cannabisprodukte, Halluzinogene, Kokaprodukte, Opiate und Designerdrogen). Da die legale Verwendung der Suchtgifte bzw. der Suchtmittel insgesamt auf medizinische oder auch wissenschaftliche Zwecke beschränkt und jeder sonstige Erwerb und Besitz etc. untersagt ist, werden diese wegen ihrer psychoaktiven Wirkung missbräuchlich verwendeten Substanzen oft als "illegale Drogen" bezeichnet. Unter Drogenkonsum wird daher meist jeder nicht legale (nicht ärztlich verschriebene) Konsum eines Suchtgiftes verstanden, einschließlich des Mischkonsums mit Alkohol oder Psychopharmaka.

Es gibt aber auch viele "legale" psychoaktive Stoffe, die auf das zentrale Nervensystem einwirken und von denen man psychisch oder physisch abhängig werden kann. Dazu zählen insbesondere auch Alkohol, Nikotin (Tabak) oder bestimmte Medikamente, zumal diese Substanzen ein durchaus nicht unbeträchtliches Suchtpotenzial aufweisen, während andere psychoaktive Genussmittel, wie z.B. Kaffee, ein viel geringeres Gefährdungspotenzial haben. Man kann also sagen, dass alle "legalen" psychoaktiven Stoffe "Drogen" in einem umfassenden Sinn sind. Jedoch wird, der gebräuchlichen Begriffsverwendung folgend, im Folgenden nur dann von "Drogen" gesprochen, wenn ausschließlich vom Bereich des illegalen Substanzkonsums im suchtmittelrechtlichen Sinn die Rede ist, während im Übrigen der Begriff "psychoaktive Substanzen" ("illegale" sowie "legale" Substanzen) verwendet wird.

In Österreich gibt es eine wesentlich größere Zahl von Abhängigen, die an legalen Substanzen erkrankt sind, als die umgangssprachlich sogenannten "Drogensüchtigen", die von "illegalen" Substanzen abhängig sind.

Tipp

Die Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsbereich Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) verfasst seit 1997 im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht jährlich einen Bericht zur Drogensituation in Österreich. Die Berichte bieten Informationen über die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die epidemiologische Situation, die zur Nachfragereduktion gesetzten Maßnahmen sowie über aktuelle Veränderungen und neue Entwicklungen in diesen Bereichen. Es werden aber nur die "illegalen" Drogen erfasst.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Suchtmittelgesetz (SMG)

Letzte Aktualisierung: 30. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz