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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Allgemeines – Landtagswahl in Niederösterreich am 29. Jänner 2023

Hinweis

Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Niederösterreich am 29. Jänner 2023.

Am 29. Jänner 2023 wurden die 56 Abgeordneten des Niederösterreichischen Landtags neu gewählt. Die Gesetzgebungsperiode des Niederösterreichischen Landtags beträgt fünf Jahre, d.h. der Landtag wird für diese Dauer gewählt. Stichtag ist der 18. November 2022. Davor fand die letzte Landtagswahl in Niederösterreich am 28. Jänner 2018 statt.

Die Abgeordneten werden in insgesamt 20 Wahlkreisen gewählt und durch die Parteien nominiert. Die Zahl der Abgeordneten pro Wahlkreis richtet sich nach der Bevölkerungsanzahl.

Um in den Landtag einzuziehen, benötigt eine Partei mindestens vier Prozent der gültigen Stimmen oder ein Mandat in einem Wahlkreis.

Nähere Informationen zu Landtagswahlen und Wahlgrundsätzen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Neu

Bei der Landtagswahl in Niederösterreich am 29. Jänner 2023 waren erstmals nur mehr Personen mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich wahlberechtigt (bzw.Auslandsniederösterreicherinnen/Auslandsniederösterreicher, die vor ihrem Auslandsaufenthalt den letzten Hauptwohnsitz in Niederösterreich hatten).

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Niederösterreichische Landtagswahlordnung 1992 (LWO)

Letzte Aktualisierung: 29. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion