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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Unterlagen und Dokumente

  • Im Ausland müssen die erforderlichen Dokumente für die Beantragung der "Aufenthaltsbewilligung – Studierende" oder eines Visums vorbereitet und im Zuge des Antrags vorgelegt werden.
  • Drittstaatsangehörige brauchen für die Einreise, während des Aufenthalts und für die Ausreise grundsätzlich einen gültigenReisepass (Passpflicht). Die Einreise ist nur möglich, wenn der Reisepass drei Monate über den geplanten Termin der Ausreise aus dem Schengenraum hinaus gültig ist sowie innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt wurde.
  • Auch andere wichtige Personaldokumente (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, eventuell Urkunde über Adoption) sollten nach Österreich mitgenommen werden. Gegebenenfalls ist eine Übersetzung der Dokumente erforderlich.
  • Reifezeugnis in beglaubigter Abschrift. Die Noten der einzelnen Gegenstände (Studienfächer) müssen ersichtlich sein.
  • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse

Achtung

Alle Urkunden und Übersetzungen müssen von den Behörden des Ausstellungslandes und von der österreichischen Vertretungsbehörde, entsprechend den jeweils geltenden Bestimmungen, beglaubigt werden. Nicht deutschsprachige Dokumente – außer jene in Englischer Sprache – müssen übersetzt werden.

Unterlagen für die Immatrikulation

Wurde von der Universität das Zulassungsansuchen und in Folge die Aufenthaltsbewilligung erteilt, folgt nach der Einreise die Erstanmeldung (Immatrikulation) an einer Universität in Österreich.

Dazu müssen folgende Unterlagen bei der Studien- und Prüfungsabteilung der entsprechenden Hochschule eingereicht werden:

  • Positiver Zulassungsbescheid
  • Gültiger Reisepass bzw. Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Ausgefüllte Formulare
  • Passfoto
Letzte Aktualisierung: 24. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion