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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Ph.D./Doktorgrade

Ein Ph.D./Doktorgrad wird durch den Abschluss eines Ph.D.-Studiums/Doktoratsstudiums an österreichischen öffentlichen Universitäten oder Privatuniversitäten erlangt und kann auch nur von diesen vergeben werden. Grundsätzlich kann ein Ph.D.-Studium/Doktoratsstudium nur aufbauend auf einem Master-Studium bzw. Magisterstudium begonnen werden (ISCED-Level 7). Das Ph.D.-Studium dauert mindestens drei Jahre und umfasst eine, von der Universität festgelegte Anzahl von zu erbringenden ECTS-Punkten. Die zu erbringende Zahl an ECTS-Punkten bestimmen die öffentlichen Universitäten oder Privatuniversitäten selbst.

Im Rahmen eines Ph.D.-Studiums/Doktoratsstudiums sind neben der Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen jedenfalls die Abfassung einer Dissertation vorgesehen. Darüber hinaus können öffentliche Universitäten oder Privatuniversitäten die Absolvierung eines Rigorosumsbzw. mehrerer Teilrigorosen bzw. eine Defensio der Dissertation verlangen.

Ph.D.-Grade werden dem Namen nachgestellt, Doktortitel werden dem Namen vorangestellt. Ein verliehener Titel kann, muss aber nicht geführt werden.

Weitere Informationen zu "Ph.D./Doktorgrade an öffentlichen Universitäten sowie an privaten Universitäten" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 28. Mai 2021

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung