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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Therapieverlauf

Die Suchtbehandlung folgt meist folgendem Phasenmodell:

Hinweis

Da Hilfsmaßnahmen und Therapie bei Suchtkranken jedenfalls auf die Individualität der Patientin/des Patienten abgestimmt werden müssen, kann es nur als Orientierung herangezogen werden.

Kontakt- und Motivationsphase

Der erste Schritt in einer Suchttherapie ist die Kontaktaufnahme der abhängigen Person mit einer Beratungs- oder Betreuungsstelle. Zu diesem Zeitpunkt sowie im gesamten Verlauf der Therapie ist die Motivation der zu behandelnden Person ausschlaggebend.

Die Patientin/der Patient kann entweder einen Entzug oder, wenn sie/er das derzeit noch nicht wünscht bzw. dieser Wunsch noch nicht realisiert werden kann, als Opiatabhängige/Opiatabhängiger eine Substitutionstherapie wählen.

Entzug (Entgiftung)

Bei der Entgiftung wird der Körper von der Substanz befreit, damit der Organismus sie nachher nicht mehr braucht. Wird dem Körper die Substanz nicht mehr zugeführt, treten Entzugserscheinungen auf, die überwunden werden müssen. Die Entgiftung wird meist stationär vorgenommen.

Es werden unterschieden:

  • "Kalter" Entzug
    Der kalte Entzug ist ein Entzug ohne medikamentöse Unterstützung.
  • "Warmer" Entzug
    Beim warmen Entzug werden die Entzugserscheinungen medikamentös verringert.

Auch nach dem Entzug braucht die Patientin/der Patient eine starke Unterstützung. Diese findet sie/er entweder in einer ambulanten Nachbetreuung für einige Monate oder in einer längeren Entwöhnungstherapie.

Entwöhnung

Während der physische Entzug in einer Klink oder einer ärztlichen Gemeinschaft erfolgt, soll in der Entwöhnung das Leben ohne Suchtmittel erlernt werden. Es gibt dazu stationäre und ambulante Spezialeinrichtungen.

In dieser Phase werden insbesondere Psychotherapie und psychosoziale Maßnahmen, aber auch beschäftigungstherapeutische Maßnahmen, Ausbildungs- und Schulungsmaßnahmen, Selbstsicherheits- und Entspannungstrainings angeboten.

Nachbetreuung

Es gibt spezielle Einrichtungen, die bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft begleiten und unterstützen. In dieser Phase sollten neben dieser allgemeinen Einbindung (Hilfe bei Job- und Wohnungssuche) auch vorbeugende Maßnahmen gegen Rückfälle getroffen werden. Eine umfangreiche Unterstützung in dieser Zeit ist von großer Bedeutung.

Letzte Aktualisierung: 30. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz