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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Ausbildungsunternehmen

Wer sich dazu entschlossen hat, eine Lehre zu beginnen, sollte sich rechtzeitig über die Möglichkeiten, eine passende Lehrstelle zu finden, informieren.

Schon vor Abschluss der Schulpflicht (diese endet in Österreich nach neun Schuljahren) können Bewerbungen für die gewünschte Lehrausbildung stellen verfasst und abgeschickt werden. Es gibt viele Möglichkeiten, Lehrstellen zu finden:

  • Online Lehrstellenbörsen
  • Jobdatenbanken im Internet
  • Zeitungsanzeigen
  • Gespräche mit Freundinnen/Freunden, Bekannten und Verwandten (die unter Umständen eigene Erfahrungen in bestimmten Lehrberufen haben)
  • Berufsberatung in den Berufsinformationszentren des Arbeitsmarktservice (AMS), der Wirtschaftskammern und der Arbeiterkammern

Der nächste Schritt besteht darin, Bewerbungen zu verschicken. In einem Bewerbungsschreiben ist es wichtig, die eigenen Interessen und Qualifikationen klar zu vermitteln und zu erklären, warum die Entscheidung gerade auf diese Lehre gefallen ist. Weiters sollten positive Erfahrungen, die in das Unternehmen eingebracht werden können, angeführt sein.

Zur Bewerbung gehören auch der Lebenslauf sowie die gesammelten Zeugnisse. Unternehmen legen großen Wert auf übersichtliche, korrekte und vollständige Bewerbungen. Es sollte daher darauf geachtet werden, dass das Schreiben oder die E-Mail auch keine Rechtschreibfehler enthalten. Wer sich nicht sicher ist, sollte die Bewerbung von jemandem durchlesen lassen, bevor sie abgeschickt wird. Es ist auch wichtig, dass die Unterlagen ordentlich zusammengestellt sind, beispielsweise in einer Bewerbungsmappe.

Weitere Informationen dazu, wie Bewerbungen und Lebensläufe verfasst werden, sowie zur optimalen Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche finden sich im Kapitel "Bewerbungstipps".

Beratung und Hilfestellung bieten Berufsinformationszentren. Eine Übersicht sowie Kontaktmöglichkeiten finden sich auf der Website des Berufsinformationscomputers (→ BIC).

Hinweis

Nicht alle Betriebe haben die Berechtigung, Lehrlinge auszubilden (→ USP). Daher sollten rechtzeitig Erkundigungen darüber eingeholt werden, ob der gewünschte Betrieb auch dazu berechtigt ist, Lehrlinge auszubilden (z.B. über dessen Website).

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 29. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft