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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Verhalten bei Giftgaswolken/schweren Verunreinigungen der Luft

Selbstschutzmaßnahmen vor dem Durchzug der Schadstoffwolke

Wenn genügend Zeit vorhanden ist:

  • Im Freien befindliche Gegenstände (Spielsachen, Wäsche, etc.) und Haustiere ins Haus bringen
  • Nachbarinnen/Nachbarn verständigen und an Kinder, Hilfebedürftige und Personen mit eingeschränkten oder fehlenden Deutschkenntnissen denken
  • Glashäuser schließen
  • Weidetiere in den Stall bringen
  • Wohnung oder andere schützende Räumlichkeiten aufsuchen
  • Höher gelegene Räume auf der gefahrenabgewandten Seite des Hauses bevorzugen
  • Radio/Fernsehen einschalten
  • Alle Fenster und Türen (auch Hauseingangstüren) schließen
  • Lüftungen abschalten
  • Fensterläden und Jalousien schließen (Trümmerflug, Brandgefahr)
  • Zugluft vermeiden, auf Kaminöffnungen und Entlüftungssysteme achten, da hier Luft von außen eindringen kann
  • Bei den Fenstern und Türen die Fugen mit breiten Klebestreifen verkleben
  • Räume mit massiven Wänden aufsuchen (Explosionsschutz und Schutz vor Trümmerflug)
  • Notrufnummern nicht für Auskünfte benützen
  • Keine unnötigen Telefonate führen
  • Wenn brennbare Gase ausgetreten sind oder ein solcher Verdacht aufgrund der Unfallumstände besteht, sofort Strom abschalten (Explosionsschutz)

Selbstschutzmaßnahmen während des Durchzugs der Schadstoffwolke oder während eines chemischen Unfalls

  • In der Wohnung oder anderen schützenden Räumlichkeiten bleiben
  • Sich nicht in der Nähe von Fensterflächen aufhalten, da bei Explosionen durch Trümmerflug und Druckwelle in diesen Bereichen besondere Gefährdungen auftreten
  • Nicht mit den Behörden oder dem Werk telefonieren
  • Nicht die Zufahrtswege zum Werk blockieren
  • Aufenthalt im Freien meiden, um möglichst wenig mit der Schadstoffwolke in Kontakt zu kommen. Bei unvermeidbarem Aufenthalt im Freien feuchte Tücher vor Mund und Nase halten oder Fluchtfiltermaske verwenden
  • Keine Lüftungseinrichtungen einschalten, auch wenn Filter vorgeschaltet sind
  • Räumlichkeiten mit massiven Umfassungswänden und wenigen Fenstern und Türen bevorzugen
  • Immer Räume benutzen, die über Niveau liegen, da sich Schwergase in Untergeschoßen ansammeln
  • Frischluftzufuhr vermeiden
  • Radio und Fernsehen abhören (Lokalprogramme)
  • Auf Lautsprecherdurchsagen achten

Selbstschutzmaßnahmen nach dem Durchzug der Schadstoffwolke bzw. Klärung der Situation

  • Entwarnung über Fernsehen, Rundfunk oder Lautsprecher abwarten
  • Nach der Entwarnung alle Räume lüften
  • Behördliche Anweisungen befolgen (Radio, Fernsehen, Printmedien, Anschläge, Postwurfsendungen, Lautsprecherdurchsagen)
  • Weidetiere im Stall belassen und solange nicht mit Frischfutter aus der Umgebung versorgen, bis eine Entwarnung vorliegt
  • Nach dem Durchzug einer Schadstoffwolke, die Schadstoffe auf dem Boden und anderen Flächen abgelagert hat, ist Reinlichkeit in jeder Hinsicht erforderlich:
    • Schuhe vor dem Betreten der Wohnung ausziehen
    • Fußböden, Heizkörper, Lampen usw. feucht reinigen. Fenster und Fensterbänke waschen, Teppiche einschäumen und absaugen. Nur Staubsauger mit Feinfiltersystemen verwenden
    • Täglich gründlich duschen, Hände, Haare und Bart besonders gründlich waschen
    • Haus- und unmittelbare Umgebung (Zufahrten, Aufgänge, Balkone, Terrassen etc.) mit Wasserschlauch abspritzen
    • Bei allen Reinigungsarbeiten Staubaufwirbelung vermeiden
    • Kein Obst und Gemüse aus dem Garten essen
    • Nur luftdicht verpackte Lebensmittel verwenden. Möglicherweise kontaminierte Lebensmittel waschen oder entsorgen
    • Darauf achten, dass Kleinkinder keine verunreinigten Gegenstände (insbesondere im Freien) in den Mund nehmen!

Eine Flucht vor einer Giftwolke kann gefährlicher sein als der Verbleib in einem geschlossenen Raum!

Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres