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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Online-Auktionen – Versteigerungen im Internet

Auktionsanbieterinnen/Auktionsanbieter haben sich als beliebte Plattformen zum Ein- und Verkaufen im Internet etabliert. Für eine sichere Teilnahme an Online-Auktionen sollte Folgendes beachten werden:

  • Vorauskasse vermeiden: Wenn Sie Ihrer Vertragspartnerin/Ihrem Vertragspartner bereits Geld gegeben haben, diese/dieser aber nicht liefert, haben Sie Schwierigkeiten, Ihr Geld zurückzubekommen. Einige Versteigerungsplattformen lösen dieses Problem, indem sie unter bestimmten Bedingungen bis zu einem gewissen Betrag einspringen (Käuferschutzprogramme). Außerdem werden Treuhandsysteme angeboten, die besonders bei größeren Beträgen in Anspruch genommen werden sollten.
  • Bevor Sie sich zum Mitbieten entscheiden, sollten Sie die Artikelbeschreibung genau durchlesen. Achten Sie besonders auf den Artikelzustand, Versandkosten undRückgabemöglichkeiten. Gewerbliche Anbieterinnen/gewerbliche Anbieter sind gesetzlich verpflichtet, über das Internet gekaufte Produkte innerhalb von 14 Tagen zurückzunehmen. Das Rücktrittsrecht ist aber ausgeschlossen, wenn Sie Produkte von Privatpersonen ersteigern.
  • Falls Sie bei einem Angebot noch Fragen haben, kontaktieren Sie die Verkäuferin/den Verkäufer rechtzeitig vor Ablauf der Auktion. Gewissenhafte Verkäuferinnen/gewissenhafte Verkäufer werden Ihre Fragen gerne beantworten.
  • Informieren Sie sich vorher über Ihre zukünftige Vertragspartnerin/Ihren zukünftigen Vertragspartner (z.B. mit Hilfe des Bewertungssystems).

Was ist wichtig, wenn Sie selbst verkaufen bzw. versteigern?

Auch für Verkäufe unter Privatpersonen gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht, jedoch kann es ausgeschlossen werden (z.B. mit einem Zusatz wie "Verkauf ohne Gewährleistung"). Auf erkennbare Fehler oder Mängel muss aber trotzdem hingewiesen werden!

Achtung

Wenn Sie regelmäßig Waren versteigern, gilt dies eventuell als unternehmerische Tätigkeit und führt zu zahlreichen gesetzlichen Pflichten (Rücktrittsrecht und Gewährleistung für Käuferinnen/Käufer etc.). In diesem Fall kann auch die Pflicht zur Anmeldung eines Gewerbes bei der Behörde bestehen.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 24. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion