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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Abmeldung aus Österreich

Allgemeine Informationen

Wer Österreich verlässt und damit verbunden auch den hiesigen Wohnsitz aufgibt, muss innerhalb von drei Tagen nach Aufgabe des Hauptwohnsitzes die Abmeldung vornehmen. Die für diese Abmeldung zuständige Behörde ist diejenige Meldebehörde, bei der die Anmeldung erfolgt ist. Die Abmeldung muss in der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde erfolgen. In Wien ist die Abmeldung eines Wiener Wohnsitzes in jedem Wiener Meldeservice – unabhängig vom Wohnbezirk – möglich.

Verfahrensablauf

Bei der Abmeldung wird zugleich die neue Adresse bei der zuständigen Behörde deponiert. Sollte die neue Adresse im Detail nicht bekannt sein, kann zumindest das Zielland genannt werden, z.B. Deutschland.

Für den Fall, dass der österreichische Wohnsitz beibehalten werden soll, sind allfällige weitere Wohnsitze ebenfalls bei der Meldebehörde anzugeben. Somit können wichtige Schriftstücke bei Bedarf weitervermittelt werden. Nachsendeauftrag: Die Inanspruchnahme eines Nachsendeauftrages oder eines Postfaches ist empfehlenswert. Ergibt sich die definitive neue Adresse erst im Laufe des Auslandsaufenthaltes, wird empfohlen, mit der nächstgelegenen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat, Honorarkonsulat) Kontakt aufzunehmen, um die aktuelle Adresse sowie spätere Adressänderungen bekannt zu geben, oder sich einfach online zu registrieren.

Erforderliche Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Allfällige weitere notwendige und empfehlenswerte Schritte im Zusammenhang mit der Abmeldung finden sich auch unter Umzug oder auf der "AuslandsösterreicherInnen-Website (→ BMEIA)" unter "Übersiedlung ins Ausland (→ BMEIA)".

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 16. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten