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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Die Europäische Investitionsbank

Die Europäische Investitionsbank befindet sich im gemeinsamen Besitz der EU-Mitgliedstaaten. Sie leiht Geld auf Kapitalmärkten und stellt es zu günstigen Konditionen für Projekte zur Verfügung, die im Interesse der EU liegen. Etwa 90 Prozent der Darlehen werden innerhalb der EU vergeben.

Die Europäische Investitionsbank bietet u.a.:

  • Darlehen: etwa 90 Prozent der gesamten Mittelverpflichtungen. Diese werden für tragfähige Investitionsprogramme oder Projekte sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor gewährt. Empfängerinnen/Empfänger von Darlehen können große Unternehmen, Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen sein.
  • Mittelbündelung: es werden Mittel aus anderen Quellen mobilisert – vor allem aus dem EU-Haushalt. Diese werden mit den Darlehen gebündelt, sodass ein vollständiges Finanzierungspaket entsteht.
  • Beratung und technische Hilfe: diese wird von einem Team von Wirtschaftsexpertinnen/Wirtschaftsexperten, Ingenieurinnen/Ingenieuren und Sektorspezialistinnen/Sektorspezialisten ergänzend zu den Finanzierungsfazilitäten der EIB bereitgestellt.

Weiterführende Links

Europäische Investitionsbank (→ EIB)

Rechtsgrundlagen

Artikel 308 AEUV

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion