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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Ansuchen auf Bereitstellung von Umweltinformationen

Allgemeine Informationen

Alle, die Umweltinformationen einer bestimmten informationspflichtigen Stelle einsehen möchten, können ein Ansuchen stellen, ohne einen Rechtsanspruch oder ein rechtliches Interesse nachweisen zu müssen.

Zuständige Stelle

Die jeweilige informationspflichtige Stelle (→ Umweltbundesamt), in deren Besitz die Informationen sind.

Verfahrensablauf

Das Ansuchen kann formlos gestellt werden. Dieses kann mündlich oder in jeder technischen Form gestellt werden, die die zuständige Stelle empfangen kann (z.B. telefonisch, auf dem Postweg, per Fax oder E-Mail). Es ist genau anzugeben, welche Informationen eingesehen werden sollen.

Tipp

Es ist zu empfehlen, sich vor dem Ansuchen bei der jeweiligen Stelle zu erkundigen, in welcher Form das Ansuchen am besten gestellt werden soll.

Kosten

Für das Ansuchen selbst fallen keine Gebühren an. Auch die Einsichtnahme in Listen und Verzeichnisse direkt bei der jeweiligen Stelle ist gratis.

Für die Bereitstellung von Umweltinformationen kann jedoch ein Kostenersatz verlangt werden (z.B. Kaufpreise für Publikationen oder Herstellungskosten für Kopien). Dieser kann allerdings von der Bundesregierung mittels Verordnung festgesetzt werden und darf eine angemessene Höhe nicht überschreiten.

Hinweis

Wenn ein Ansuchen zu ungenau ist, um behandelt werden zu können, wird die Informationssuchende/der Informationssuchende innerhalb von zwei Wochen schriftlich zu einer Präzisierung des Ansuchens aufgefordert.

Zusätzliche Informationen

Nähere Informationen zur Behandlung des Ansuchens durch die informationspflichtigen Stellen (z.B. verfügbare Formate, Fristen) finden sich im Kapitel "Pflichten der informationspflichtigen Stellen".

Rechtsgrundlagen

Umweltinformationsgesetz (UIG)

Letzte Aktualisierung: 24. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie