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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

L17 – Ausbildungsfahrten – Antrag auf Durchführung

Allgemeine Informationen

Die Bewerberin/der Bewerber kann zusätzlich zum Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung auch den Antrag auf Durchführung von Ausbildungsfahrten (L17) stellen.

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Hinweis

Die L17-Ausbildung gibt es nur für die Führerscheinklasse B.

Ausbildungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden. Es gibt jedoch keine Beschränkung auf bestimmte Straßen oder bestimmte Gebiete innerhalb Österreichs. Der Bewilligungsbescheid gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden. Es dürfen im Bescheid maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.

Voraussetzungen

Für die Bewerberin/den Bewerber:

Für die Begleitperson(en):

  • Besitz der Lenkberechtigung für die Klasse B seit mindestens sieben Jahren
  • Fahrpraxis in der Klasse B in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
  • Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigende Vormerkungen in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
  • Besonderes Naheverhältnis zu der Bewerberin/dem Bewerber

Die Begleitperson darf für ihre Tätigkeit kein Entgelt annehmen.

Zuständige Stelle

Hinweis

Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

Der Antrag ist von der Bewerberin/dem Bewerber bei der Fahrschule (→ WKO) einzubringen. Über den Antrag entscheidet die Standortbehörde der Fahrschule.

Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

Verfahrensablauf

Die Behörde erlässt nach positiver Erledigung den Bewilligungsbescheid. Dieser ergeht an die Bewerberin/den Bewerber. Nach Erhalt des Bescheids können Sie mit den Ausbildungsfahrten beginnen. Ausführliche Informationen zur Ausstattung des Ausbildungsfahrzeugs und zu den Ausbildungsfahrten mit der Begleitperson finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Erforderliche Unterlagen

Für die Begleitperson(en):

  • Eventuell Führerschein 
  • Nachweis über drei Jahre Fahrpraxis in der Klasse B (unmittelbar vor Antragstellung), z.B. mittels
    • Zulassungsschein
    • Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers
  • Erklärung des Naheverhältnisses zu der Bewerberin/dem Bewerber
  • Gegebenenfalls Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)
  • Gegebenenfalls Bestätigung der Fahrschule über die theoretische Einweisung

Für die Bewerberin/den Bewerber:

Für das Ausbildungsfahrzeug:

  • Zulassungsschein
  • Eventuell Zustimmungserklärung der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers des Ausbildungsfahrzeugs, falls diese/dieser nicht die Begleitperson ist

Hinweis

Es können auch mehrere Fahrzeuge als Ausbildungsfahrzeuge verwendet werden.

Kosten

Sofern keine zusätzlichen Beilagen vorgelegt werden, beträgt die Gesamtgebühr 35,10 Euro.

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

Zustimmungserklärung für Übungs-/Ausbildungs-/Prüfungsfahrten

Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie