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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Steiermark

Ermäßigungen des Bundeslandes Steiermark

Heizkostenzuschuss

Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Steiermark. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 29. Februar 2024 zur Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.

Website zum Heizkostenzuschuss ( Amt der Steiermärkischen Landesregierung)

Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren

Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.

Antragsberechtigt sind Personen

  • ab 60 Jahren,
  • die EWR-Staatsbürger sind,
  • den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
  • über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.

Erforderliche Unterlagen

  • eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
  • Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
  • eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
  • Antragsformular bzw. Antragsformular für Opferausweisinhaberinnen/Opferausweisinhaber
  • Formular für ärztliche Bestätigung
  • Formular für die zu verständigenden Angehörigen

Zuständige Stelle

Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde

Informationen

Sozialabteilung des Landes Steiermark
Hofgasse 12
8010 Graz

Telefonnummer: +43 316 877 5458 oder +43 316 877 2750

Website zur Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren ( Amt der Steiermärkischen Landesregierung)

Kulturpass

Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

Anspruchsberechtigt sind

  • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
  • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
  • Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
  • Asylwerberinnen/Asylwerber und
  • subsidiär Schutzberechtigte.

Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS  etc.

Website zum Kulturpass (  Hunger auf Kunst und Kultur)

Ermäßigungen der Stadt Graz

Seniorinnen-/Senioren-Card Graz

Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.

Antragsberechtigt sind

  • Frauen und Männer über 55 Jahre,
  • die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Passfoto
  • Meldezettel
  • ausgefüllter Antrag

Zuständige Stelle

SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
Stigergasse 2
8020 Graz

Telefonnummer: +43 316 872 6390
E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at

Website zur Seniorinnen-/Senioren-Card Graz ( Stadt Graz)

Fahrten mit dem Behinderten-Taxi

Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.

Zuständige Stelle

SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
Stigergasse 2
8020 Graz

Telefonnummer: +43 316 872 6393
E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at

Website zu Fahrten mit dem Behinderten-Taxi ( Stadt Graz)

Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion