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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt

Wenn Sie Gewalt an Kindern beobachten oder vermuten, können und müssen Sie helfen. Schauen Sie auch nicht weg, wenn Sie in Ihrer unmittelbaren Umgebung, im engeren oder weiteren Bekanntenkreis beobachten oder vermuten, dass einem Kind Gewalt angetan wird.

Wie schütze ich (m)ein Kind? (Prävention)

Es ist wichtig, Kinder über ihre Rechte aufzuklären, sie zu selbstbewussten und selbstständigen Persönlichkeiten zu erziehen. Dies obliegt nicht nur den Eltern, sondern auch Kindergärtnerinnen/Kindergärtnern bzw. Lehrerinnen/Lehrern etc.

Mögliche Maßnahmen zur Prävention:

  • Umfassende, altersadäquate Sexualerziehung (das Kind soll über seinen Körper Bescheid wissen)
  • Vermitteln Sie dem Kind, dass es über sich selbst, den eigenen Körper, bestimmen kann.
  • Sprechen Sie schon bei kleinen Kindern deutlich und klar aus, was Missbrauch (Gewalt) ist.
  • Kinder müssen wissen, dass sie ihren Gefühlen vertrauen können – auch dass sie anders fühlen können und dürfen als ihre Eltern.
  • Vermitteln Sie dem Kind, dass jeder Mensch das Recht hat, "Nein, ich will nicht" zu sagen.
  • Vermitteln Sie dem Kind, dass es niemals schuldig ist, wenn ihm Gewalt angetan wird.
  • Machen Sie dem Kind begreiflich, dass jede Täterin/jeder Täter sein kann. Hier ist es allerdings sehr wichtig, das Kind nicht zu verängstigen, sondern es auf Gefahren aufmerksam zu machen.
  • Nehmen Sie das Kind mit seinen Äußerungen ernst, und fördern Sie das Mitteilungsbedürfnis des Kindes. Berichtet ein Kind von Übergriffen, so ist es uneingeschränkt ernst zu nehmen, und nichts ist als Lüge, Phantasie oder Bagatelle abzutun. Die Bereitschaft, Kindern grundsätzlich zu glauben, ist das oberste Prinzip bei der Aufdeckung von sexuellem Missbrauch!

Was Kinder wissen müssen, wenn sie alleine unterwegs sind:

  • Von fremden Leuten kein Geschenk annehmen
  • Nicht mit fremden Leuten mitgehen
  • Nicht in ein fremdes Auto einsteigen
  • Einsame Wege und Plätze meiden
  • Bei Verfolgung auf belebte Plätze flüchten und bei Erwachsenen Hilfe suchen
  • Keine fremde Person in die Wohnung lassen
  • Per Telefon keine Auskunft über Familienangelegenheiten weitergeben

Weitere Informationen, wichtige Tipps und Telefonnummern finden sich auf oesterreich.gv.at unter "Spezielle Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche bei Gewalt".

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt