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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Justiz-Ombudsstellen

Diese Stellen bieten einen Informations- und Beschwerdeservice. Sie geben Auskunft über gerichtliche Verfahren, helfen bei praktischen Problemen und setzen sich aus erfahrenen und unabhängigen Richterinnen/Richtern zusammen.

Kontakt

NameKontaktdatenInformationen zur Ombudsstelle 
Justiz-Ombudsstelle Wien
(zuständig für Wien, Niederösterreich und Burgenland) 
Justizpalast
Schmerlingplatz 11
1011 Wien
Servicenummer: +43 800 800 440 11
E-Mail: justizombudsstelle.wien@justiz.gv.at
Informationen zur Ombudsstelle Wien
Justiz-Ombudsstelle Graz
(zuständig für Steiermark und Kärnten) 
Marburger Kai 49
8010 Graz
Kostenlose Servicenummer: +43 800 800 440 12
Fax: +43 316 8064 1600
E-Mail: justizombudsstelle.graz@justiz.gv.at
Informationen zur Ombudsstelle Graz
Justiz-Ombudsstelle Linz
(zuständig für Oberösterreich und Salzburg) 
Gruberstraße 20
4020 Linz
Kostenlose Servicenummer: +43 800 800 440 13
Fax: +43 5 7601 21 11250
E-Mail: justizombudsstelle.linz@justiz.gv.at  
Informationen zur Ombudsstelle Linz
Justiz-Ombudsstelle Innsbruck
(zuständig für Tirol und Vorarlberg) 
Maximilianstraße 4
6020 Innsbruck
Kostenlose Servicenummer: +43 800 800 440 14
Fax: +43 5 7601 4342 195
E-Mail: justizombudsstelle.innsbruck@justiz.gv.at
Informationen zur Ombudsstelle Innsbruck
Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion