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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Volksanwaltschaft

Die Volksanwaltschaft kontrolliert die öffentliche Verwaltung und fördert und schützt die Einhaltung von Menschenrechten. Sie prüft Behörden, Ämter und Dienststellen des Bundes, der Länder und Gemeinden. Die Volksanwaltschaft kümmert sich um Beschwerden von Bürgerinnen/Bürgern und prüft, ob die Verwaltung im Rahmen der Gesetze handelt und dabei Menschenrechtsstandards einhält.

Kontakt

NameKontaktdatenInformationen zur Ombudsstelle 
Volksanwaltschaft Volksanwaltschaft
Singerstraße 17
Postfach 20
1015 Wien
kostenlose Servicenummer: +43 800 223 223 (werktags von 8 bis 16 Uhr)
Telefon: +43 1 515 05-0
Fax: +43 1 515 05-150 / -190
E-Mail: post@volksanwaltschaft.gv.at 

Informationen zur Volksanwaltschaft

Broschüre "Ihr Recht auf gute Verwaltung"


Landesvolksanwaltschaft Tirol 
Büro Landesvolksanwältin
Meraner Straße 5
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 508 3052
Fax: +43 512 508 743055
E-Mail: buero.lva@tirol.gv.at
Informationen zur Landesvolksanwaltschaft Tirol

Landesvolksanwaltschaft Vorarlberg
Landesvolksanwalt Vorarlberg
Landwehrstraße 1
6900 Bregenz
Telefon: +43 5574 47027
Fax: +43 5574 47028
E-Mail: buero@landesvolksanwalt.at
Informationen zur Landesvolksanwaltschaft Vorarlberg

The International Ombudsman Institute
 

General Secretariat
c/o Austrian Ombudsman Board

Singerstrasse 17
A-1015 Vienna, P.O. Box 20
Telefon: +43 1 512 93 88
Fax: +43 1 512 93 88 200
E-Mail: ioi@volksanw.gv.at

Informationen zu International Ombudsman Institute

Brochure "International Ombudsman Institute"
Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion