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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Spam

Was ist Spam?

Viele Internetnutzerinnen/viele Internetnutzer klagen über Spam, das sind unerwünscht zugesendete E-Mails, die meist massenhaft verschickt werden und oft Werbung, aber auch Computerviren oder Betrugsabsichten zum Inhalt haben.

In Österreich ist gemäß §174 Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021) die Zusendung elektronischer Post, einschließlich SMS, verboten, wenn die Zusendung ohne vorherige Einwilligung zu Zwecken der Werbung erfolgt.

Eine vorherige Zustimmung ist allerdings nicht erforderlich, wenn folgende Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen:

  • Die Versenderin/der Versender hat die Kontaktinformationen anlässlich eines Kaufes bzw. einer Dienstleistung von der Kundin/dem Kunden erhalten
  • Die Versenderin/der Versender verwendet diese Daten nur für Werbung für ähnliche Produkte und Dienstleistungen
  • Die Empfängerin/der Empfänger erhält die Möglichkeit, die Zusendung bereits bei der Erhebung der Daten und zusätzlich bei jeder Zusendung abzulehnen
  • Die Empfängerin/der Empfänger hat die Zusendung nicht von vorneherein durch Eintragung in die sogenannte E-Commerce-Gesetz-Liste bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GesmbH (RTR) abgelehnt

Was kann ich gegen Spam tun?

Einen vollständigen Schutz gegen Spam gibt es nicht.

Allerdings gibt es Werkzeuge, sogenannte Spamfilter, die eine gute Hilfe gegen Spams bieten. Spamfilter können im eigenen E-Mail-Programm und/oder beim Internetprovider aktiviert werden.

Zusätzlich ist es empfehlenswert, einige vorbeugende Maßnahmen zu treffen:

  • Richten Sie eine zweite E-Mail-Adresse bei einem kostenlosen Internetdienst ein, die Sie für die Weitergabe an unbekannte Personen verwenden. Wenn Sie über die zusätzliche Adresse zu viele Spam-E-Mails erhalten, löschen Sie diese einfach und registrieren eine neue.
  • Spamversenderinnen/Spamversender verwenden oft Programme, die automatisiert nach E-Mail-Adressen im Internet suchen. Sie können verhindern, dass Ihre E-Mail-Adressen hiermit gefunden werden, indem Sie diese von Ihrer Website entfernen. Fragen Sie Ihre Websiteadministratorin/Ihren Websiteadministrator!

Zur verwaltungsstrafrechtlichen Verfolgung von Spamversenderinnen/Spamversendern ist in Österreich das jeweils örtlich zuständige Fernmeldebüro berufen. Dieses kann, soweit die Absenderin/der Absender rückverfolgbar ist, ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten.

Wie kann ich gegen Spam vorbeugen?

Seien Sie vorsichtig mit der Angabe Ihrer E-Mail-Adresse und veröffentlichen Sie diese nur, wenn es notwendig ist. Es ist ratsam, sich bei kostenlosen E-Mail-Diensten eine zusätzliche E-Mail-Adresse anzulegen. Verwenden Sie Ihre "private" Adresse nur für Freundinnen/Freunde, Verwandte sowie Kolleginnen/Kollegen. Ihre Zweitadresse können Sie dann beispielsweise für Einträge in Foren und Gästebüchern oder das Registrieren auf einer Website benutzen. Wenn Sie dann über die zweite Adresse zu viele Spam-E-Mails erhalten, löschen Sie diese Adresse einfach bzw. lassen sie auslaufen und registrieren eine neue Adresse.

Antworten Sie nie auf Spam-E-Mails, auch nicht, um sich zu beschweren. Damit bestätigen Sie der Versenderin/dem Versender lediglich, dass Ihre E-Mail-Adresse tatsächlich aktiv ist und würden nur noch mehr solche Zusendungen bekommen.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§ 174 Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021)

Letzte Aktualisierung: 17. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion