Zum Inhalt springen

Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Vermisste Angehörige im Ausland

Wenn während des Auslandsaufenthalts eine mitreisende Person abgängig ist, wird empfohlen, sich so rasch wie möglich an die nächstgelegene Polizeidienststelle im Aufenthaltsland zu wenden und gegebenenfalls eine Abgängigkeitsanzeige zu erstatten, damit Ermittlungen vor Ort eingeleitet werden können.

Im Bedarfsfall kann auch die zuständige österreichische Botschaft kontaktiert werden. Auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) finden Sie die Kontaktdaten aller österreichischen Vertretungen (→ BMEIA) weltweit. In Notfällen kann die zuständige österreichische Vertretung außerhalb der Geschäftszeiten unter der jeweiligen Bereitschaftsdienstnummer erreicht werden.

Sollte eine Kontaktaufnahme mit der österreichischen Vertretungsbehörde im Aufenthaltsland nicht möglich sein, steht unter der Telefonnummer +43 50 11 50 - 44 11  der Bereitschaftsdienst des BMEIA zur Verfügung (weltweite alternative Telefonnummer: +43 1 90115 - 4411).

Wer sich selbst in Österreich aufhält und die berechtigte Annahme hat, dass eine Angehörige/ein Angehöriger sich in Gefahr befindet, sollte sich an die nächstgelegene österreichische Polizeidienststelle wenden. Bei Erstattung einer entsprechenden Abgängigkeitsanzeige wird von der österreichischen Polizei üblicherweise auch Interpol eingeschaltet.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 16. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten