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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Tirol

Ermäßigungen des Bundeslandes Tirol

Heizkostenzuschuss

Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Tirol. Der Antrag kann zwischen März und Ende September bei der jeweils zuständigen Wohnsitzgemeinde gestellt werden.

Website zum Heizkostenzuschuss ( Amt der Tiroler Landesregierung)

Verkehrsverbund Tirol (VVT)

Seniorinnen/Senioren ab 65 Jahren bzw. ab 75 Jahren (weitere Vergünstigung) erhalten ermäßigte Tarife für VVT Tickets.

Zuständige Stelle:

VVT Kunden Center
Sterzinger Straße 3
6020 Innsbruck

Telefon: +43 512 561 616
E-Mail: info@vvt.at

Website zum Verkehrsverbund Tirol ( VVT)

Kulturpass

Mit dem Kulturpass wird es einkommensschwachen Personen ermöglicht am kulturellen Leben teilzunehmen.

Antragsberechtigt sind:

  • Menschen, die Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bedarfsorientierte Mindestsicherung BMS, Mindestpension bzw. Ausgleichszulage beziehen
  • Asylwerberinnen/Asylwerber,
  • Studierende, die aktuell Unterstützung aus dem Sozialtopf des Rektors erhalten,
  • sowie Menschen, deren Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt

Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Tiroler Sozialeinrichtungen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas, Katholische Familienverband Tirol, Diakonie etc.

Zuständige Stelle:

Abteilung Kultur
Michael-Gaismair-Straße 1
6020 Innsbruck

Telefon: +43 512 508 3752
E-Mail: kultur@tirol.gv.at

Website zum Kulturpass Tirol ( Amt der Tiroler Landesregierung)

Ermäßigungen der Stadt Innsbruck

Seniorenausweis der Stadt Innsbruck

Seniorinnen/Senioren (ab 60 Jahren oder bei Bezug einer Ausgleichszulage) mit Hauptwohnsitz in Innsbruck haben die Möglichkeit sich einen Seniorenausweis ausstellen zu lassen, der unter anderem zu folgenden Vergünstigungen berechtigt: Stadtbücherei, Städtische Bäder, Bergbahnen etc.

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Lichtbildausweis
  • Evtl. Berechtigungsausweis
  • Nachweis Ausgleichszulage

Zuständige Stelle:

Bürgerservice und Fundwesen
Maria-Theresien-Straße 18
6020 Innsbruck

Telefon: +43 512 5360/1000
E-Mail: post.buergerservice@innsbruck.gv.at

Website zum Seniorenausweis der Stadt Innsbruck ( Landeshauptstadt Innsbruck)

Innsbrucker Verkehrsbetriebe

Für Seniorinnen/Senioren ab 63 Jahren mit Altersnachweis, Seniorenausweis der Stadt Innsbruck oder ÖBB-Vorteilscard "Senior" gibt es ermäßigte Tarife auf Tickets der Innsbrucker Verkehrsbetriebe.

Zuständige Stelle:

IVB-Kundencenter
Stainerstraße 2
6020 Innsbruck

Telefon: +43 512 53 07-500
E-Mail: office@ivb.at

Website zu den Innsbrucker Verkehrsbetrieben ( IVB)

Förderaktion zum Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen

Die Stadt Innsbruck fördert den Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen mit dem Ziel, den Verbleib älterer Menschen und Menschen mit Behinderung in ihren eigenen vier Wänden möglichst lange sicher zu stellen.

Zuständige Stelle:

Wohnbau-Förderungen, Schlichtungsstelle II
Maria-Theresien-Straße 18 (2. Stock)
6020 Innsbruck

Telefon: +43 512 5360 8021
E-Mail: post.wohnbaufoerderung@innsbruck.gv.at

Website zur Förderaktion ( Landeshauptstadt Innsbruck)

Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion