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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Kunststoffverpackungen

Folgendes kann im Kunststoffcontainer bzw. im Gelben Sack entsorgt werden:

  • entleerte Plastikflaschen für Getränke und Getränkeverbundkartons samt Verschlüssen
  • entleerte Flaschen für Putzmittel, Waschmittel, Körperpflegemittel
  • entleerte Plastikflaschen für Lebensmittel
  • Verpackungsfolien, Plastikbecher und -tassen, Plastiksackerl etc.

Achtung

Große Kunststoffverpackungen (z.B. Kanister) dürfen nicht im Kunststoffcontainer entsorgt werden. Weiters dürfen nur leere und saubere Kunststoffverpackungen in den Kunststoffcontainer geworfen werden.

Da es gerade in diesem Bereich regionale Unterschiede beim Sammeln gibt, empfiehlt es sich, bei der jeweiligen Gemeinde oder beim Abfallverband nachzufragen, wie die Kunststoffsammlung im jeweiligen Wohnort gehandhabt wird.

Um im Container Platz zu sparen, sollten leere Plastikflaschen flachgedrückt und umgeknickt werden, bevor sie eingeworfen werden.

Ab dem Kalenderjahr 2023 ist eine gemeinsame Sammlung von Kunststoffen, sonstigen Leichtverpackungen und Metallen zulässig.

Ab dem Jahr 2025 gilt für Plastikflaschen und Getränkedosen ein Einwegpfand. Das bedeutet: Beim Kauf von Einweggetränkeverpackungen wird ein Pfand fällig. Dieses Pfand bekommen Kundinnen/Kunden zurück, wenn sie die Verpackung zurück ins Geschäft bringen.

Letzte Aktualisierung: 15. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie