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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Kärnten

Ermäßigungen des Bundeslandes Kärnten

Kärntner Linien

Personen ab dem vollendeten 63. Lebensjahr (ab dem 63. Geburtstag) erhalten Einzel- und Tageskarten der Kärntner Linien zum Seniorenpreis gegen Vorweis eines Berechtigungsnachweises.

Zuständige Stelle:

Kärntner Linien

Heizzuschuss

Der Heizzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Kärnten. Die Leistung ist einkommensabhängig. Die Antragsstellung und deren Prüfung erfolgt ausschließlich beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt.

Zuständige Stelle:

Wohnsitzgemeindeamt

Website über Heizzuschuss in Kärnten ( Amt der Kärntner Landesregierung)

Ermäßigungen der Stadt Klagenfurt

50plusCard

Die 50plusCard kann im Bürgerservice- und Seniorenbüro beantragt werden. Die Karte ist kostenlos und berechtigt zu vielen Vorteilen und Ermäßigungen.

Zuständige Stelle:

Seniorenbüro
Lidmanskygasse 22 
9010 Klagenfurt am Wörthersee

Telefon: +43 463 537 2753
E-Mail: info@klagenfurt.at 

Essen auf Rädern

Diese Aktion ist eine Leistung für Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, sich selbst eine warme Mahlzeit zuzubereiten oder zu besorgen. Essen auf Rädern liefert warme Mahlzeiten direkt nach Hause. Der Preis pro Mahlzeit beträgt 10,65 Euro (inkl. Zustellung). Für Personen mit geringem Einkommen wird der Essenspreis sozial gestaffelt.

Zuständige Stellen:

Informationen zu Essen auf Rädern ( Magistrat Klagenfurt am Wörthersee)
Formular zur Aktion Essen auf Rädern ( Magistrat Klagenfurt am Wörthersee)

Ermäßigungen der Stadt Villach

Essen auf Rädern

Diese Aktion ist eine Leistung für Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst eine warme Mahlzeit zuzubereiten oder zu besorgen. Essen auf Rädern liefert warme Mahlzeiten direkt nach Hause.

Erforderliche Unterlagen:

  • Einkommensnachweis (Pensionsbescheid, Unterhalt, ausländische Pension)
  • Bankverbindung (IBAN/BIC)

Zuständige Stelle:

Abteilung für Soziales
Italiener Straße 7
9500 Villach

Telefon: +43 4242 205/3300
E-Mailsoziales@villach.at

Website zur Aktion "Essen auf Rädern" ( Stadt Villach)

Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion