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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Universitäts-Ferienkalender

Das Studienjahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des Folgejahres. Es ist in das Wintersemester (beginnend am 1. Oktober) und das Sommersemester (beginnend am 1. März) unterteilt.

Die Sommerferien dauern in der Regel drei Monate und erstrecken sich auf die Monate Juli, August und September. In den Ferien finden außer Sommerhochschulen, Universitätslehrgängen, Exkursionen und Praktika keine Lehrveranstaltungen statt.

Folgende Tage sind neben Ferien, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen während des Studienjahres frei:

  • Ein Tag vor und nach Pfingsten
  • Der 2. November (Allerseelen)
  • Eventuell der Tag des Landespatrons des Bundeslandes, in dem sich die Universität befindet
  • Ein vom Rektorat zu bestimmender Tag (Rektorstag)

Hinweis

Sowohl der Beginn des Semesters, als auch die Weihnachts-, Semester- und Osterferien werden von jeder Universität selbst festgelegt.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 29. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion