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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Betreutes Wohnen

Betreutes Wohnen ist eine Wohnform unter anderem für ältere Menschen, bei der eine altersgerechte Wohnsituation (wie Wohnungen oder Appartements in barrierefreier Bauweise) und konkrete Betreuungsleistungen miteinander kombiniert angeboten werden.

Die Bewohnerinnen/Bewohner wohnen in einer eigenen Wohnungmit der Möglichkeit, Verpflegung und Betreuung zu erhalten. In einigen Wohnanlagen werden bestimmte Dienstleistungen als sogenanntes Grundservice angeboten, die – je nach Bedarf – von mobilen Sozial- und Gesundheitsdiensten ergänzt werden können. Damit wird ermöglicht, solang es für die Bewohnerin/den Bewohner sozial und gesundheitlich möglich ist, in einer eigenen Wohnung zu leben.

Es bestehen jedoch große Unterschiede in der Organisationsform und in Art und Umfang der Hilfestellungen.

Da betreutes Wohnen keinen gesetzlichen Rahmenbedingungen unterliegt, kann jede Anbieterin/jeder Anbieter beliebige Angebote unterbreiten. Welche Anforderungen erfüllt sein müssen, um ein Gebäude als barrierefrei einstufen zu können oder ob ein erhöhter Standard oder nur eine bedingte Barrierefreiheit geboten wird, kann mithilfe der ÖNORM B1610 festgestellt werden.

Beispiele für betreutes Wohnen:

  • Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser (Wien)
    Hier werden Einzel- und Doppelappartements mit der Möglichkeit der Nutzung von Gemeinschaftsräumen, Freizeiteinrichtungen, Serviceleistungen (zum Beispiel wöchentliche Reinigung, kleinere Reparaturen) und fünf Mahlzeiten am Tag angeboten. Zusätzliche Angebote gibt es gegen Aufpreis.
  • Angebote von Hilfsorganisationen (zum Beispiel Diakonie, Volkshilfe, Caritas, Hilfswerk, Sozial Global)
  • Private Anbieterinnen/private Anbieter

Auf oesterreich.gv.at gibt es nähere Informationen zur Pflegevorsorge und zu Alten- und Pflegeheimen.

Das österreichische Gesundheitsportal (→ gesundheit.gv.at) bietet Gesundheitsinformationen und Informationen über die Leistungen des Gesundheitswesens und zur Umgestaltung des Wohnraums (→ BMSGPK).
Umfangreiche Informationen zum Thema bietet die Broschüre Barriere:Frei! – Handbuch für barrierefreies Wohnen (→ Sozialministeriumservice).

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion