Zum Inhalt springen

Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Online-Terminvereinbarung (BMI)

Terminbestätigung mit automatischer Erinnerung bei Behörden des Bundesministeriums für Inneres (BMI) für alle Verwaltungsangelegenheiten erhalten

Sie erhalten die Möglichkeit, einen Termin für Ihre Angelegenheit bei der Behörde des BMI zu buchen. Eine diesbezügliche Bestätigung wird Ihnen nach Abschluss der Buchung angezeigt bzw. an die von Ihnen bekanntgegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Im Hinweis "Datenschutzinformation" im jeweiligen Anmeldeformular finden Sie Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß der DSGVO.

QR Verwaltungsangelegenheiten

Sicherheits- und verkehrspolizeiliche Angelegenheiten

Termine können bei Landespolizeidirektionen (LPD) gebucht werden für:

Strafregisterbescheinigung, Identitätsausweis, ID-Austria, Waffenamt, Führerscheinangelegenheiten, Vereinsangelegenheiten, Strafamts- und Strafvollzugsangelegenheiten, Pyrotechnik, Visa-Themen, Amtsärztin/Amtsarzt, Veranstaltungen

QR Verpflichtungserklaerung

Fremden- und grenzpolizeiliche Angelegenheiten

Termine können bei Landespolizeidirektionen (LPD) gebucht werden für:

Verpflichtungserklärung für Privat-, Firmen- und Vereinseinladungen

QR Fremdenrecht

Fremdenrechtliche Angelegenheiten

Termine können beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gebucht werden für:

Ausstellung von Konventions- und Fremdenpässen

QR E-Card

Fotoerfassung für eCard

Termine können bei Landespolizeidirektionen (LPD) gebucht werden, wenn Fremde ein Foto für die eCard benötigen.

Letzte Aktualisierung: 4. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres