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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Gesetze/Rechtstexte

Informationsquellen für Gesetze, Verordnungen und andere Rechtsvorschriften sind beispielsweise folgende:

Rechtsinformationssystem des Bundes

Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ist eine elektronische Datenbank, die vom Bundeskanzleramt (→ BKA) betrieben wird. Sie ist kostenlos und dient beispielsweise der Kundmachung der im Bundesgesetzblatt oder Landesgesetzblatt zu verlautbarenden Rechtsvorschriften sowie der Information über das Recht der Republik Österreich. Sie finden hier:

  • Bundesrecht (→ RIS)
    • Bundesrecht in konsolidierter Fassung
    • Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004
    • Staats- und Bundesgesetzblatt 1945 bis 2003
    • Reichs-, Staats- und Bundesgesetzblatt 1848 bis 1940
    • Gesetzes- und Verordnungssammlungen 1740 bis 1848 (extern)
    • Deutsches Reichsgesetzblatt 1919 bis 1945 (extern)
    • Begutachtungsentwürfe
    • Regierungsvorlagen
    • Rechtsvorschriften in Englisch
  • Landesrecht (→ RIS)
    • Landesrecht in konsolidierter Fassung
    • Landesgesetzblätter authentisch ab 2014/2015
    • Landesgesetzblätter nicht authentisch
    • Verordnungsblätter authentisch
    • Landesgesetzblatt für das Burgenland 1922 bis 2000 (extern)
    • Landesgesetzblatt für Kärnten 1850 bis 1999 (extern)
    • Landesgesetzblatt für das Land Niederösterreich 1848 bis 1971 (extern)
    • Landesgesetzblatt für Oberösterreich 1849 bis 1995 (extern)
    • Landesgesetzblatt für Salzburg 1850 bis 2000 (extern)
    • Landesgesetzblatt für die Steiermark 1850 bis 2001 (extern)
    • Landesgesetzblatt für Tirol 1848 bis 1994 (extern)
    • Landesgesetzblatt für Vorarlberg 1848 bis 1985 (extern)
    • Landesgesetzblatt für Wien 1920 bis 2011 (extern)
  • Bezirke (→ RIS)
    Kundmachungen der Bezirksverwaltungsbehörden
  • Gemeinderecht (→ RIS)
    • Kärnten (alle Gemeinden)
    • Niederösterreich
    • Oberösterreich
    • Salzburg
    • Steiermark
    • Wien

Darüber hinaus enthält das RIS auch:

  • Judikatur (Rechtsprechung) (→ RIS)
    • Verfassungsgerichtshof (VfGH)
    • Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
    • Normenliste des Verwaltungsgerichtshofes
    • Justiz
    • Bundesverwaltungsgericht (BVwG)
    • Landesverwaltungsgerichte (LVwG)
    • Bundesfinanzgericht (extern)
    • Datenschutzbehörde
    • Bundesdisziplinarbehörde, Disziplinarkommissionen
    • Personalvertretungsaufsichtsbehörde (vor 2014: Personalvertretungs-Aufsichtskommission)
    • Gleichbehandlungskommissionen ab 2014
    • Finanzdokumentation, Unabhängiger Finanzsenat (extern)
    • Unabhängige Verwaltungssenate
    • Asylgerichtshof (AsylGH)
    • Unabhängiger Bundesasylsenat
    • Umweltsenat
    • Bundeskommunikationssenat
    • Vergabekontrollbehörden
    • Entscheidungen des Obersten Gerichts- und Cassationshofes in Civil- und Strafsachen (in der Beilage zum Verordnungsblatt des Justizministeriums) 1885 - 1897 (extern)
    • Sammlung der Erkenntnisse des österr. Reichsgerichts 1869 - 1918 (extern)
    • Sammlung der Erkenntnisse des österr. Verfassungsgerichtshofes 1919 - 1979 (extern)
    • Sammlung der Erkenntnisse des österr. Verwaltungsgerichtshofes 1876 - 1934 (extern)
  • Kundmachungen, Erlässe (→ RIS)
    • Prüfungsordnungen gemäß Gewerbeordnung
    • Amtliche Verlautbarungen der Sozialversicherung – authentisch ab 2002
    • Strukturpläne Gesundheit (ÖSG, RSG)
    • Amtliche Veterinärnachrichten (AVN) ab 15.09.2004
    • Kundmachungen der Gerichte
    • Entscheidungen des unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats
    • Ministerratsprotokolle
    • Erlässe der Bundesministerien
    • Richtlinien und Erlässe des Bundesministeriums für Finanzen (extern)
    • Erlässe des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Sozialversicherungssachen (extern)

Bundesgesetzblätter

Bei der Wiener Zeitung (→ WZ) können Sie kostenpflichtig ein digitales Jahresabonnement der Österreichischen Bundesgesetzblätter (→ Digitale Gesetze) (Teil I, II und III) ab dem Jahr 1996 bis zum tagesaktuellen Stand oder auch eine CD-Rom-Sammlung aller Österreichischen Bundesgesetzblätter aus den Jahren 1945 bis 2002 bestellen.

Dokumentation des österreichischen Sozialversicherungsrechts

Die Dokumentation des österreichischen Sozialversicherungsrechts (→ SV) enthält die österreichischen Sozialversicherungsgesetze, z.B. das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) samt den dazu gehörenden Durchführungsvorschriften und internationalem Recht. Weiters enthält die SozDok Gesetzesmaterialien, parlamentarische Anfragen, gerichtliche Entscheidungen und Erlässe.

EUR-Lex – Der Zugang zum EU-Recht

Das Portal "EUR-Lex – Der Zugang zum EU-Recht (→ EU)" bietet Zugriff auf die Rechtsvorschriften der Europäischen Union und andere als öffentlich eingestufte Dokumente (z.B. Rechtsprechungssammlung). Das Portal steht in allen 24 EU-Amtssprachen zur Verfügung.

Kollektivverträge

Jeder Kollektivvertrag muss nach seinem Abschluss beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (→ BMSGPK) hinterlegt sowie in der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform (→ EVI) veröffentlicht werden. Der für den jeweiligen Betrieb geltende Kollektivvertrag muss im Betrieb aufliegen, damit die Beschäftigen ihn einsehen können.

Tipp

Das → KVSystem des ÖGB-Verlags umfasst Kollektivverträge mit ihren aktuellen und historischen Fassungen. Darüber hinaus sind Änderungen, Zusätze, Ergänzungen, Beilagen sowie Gehalts- und Lohntabellen der einzelnen Gewerkschaften abrufbar.
Auf dem Portal der Wirtschaftskammern Österreichs finden Sie eine Kollektivvertragsdatenbank (→ WKO).

Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion