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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Verlust von Dokumenten

Beim Verlust eines Dokuments ist eine Verlustanzeige empfehlenswert. Für den Fall, dass das Dokument inzwischen gefunden wurde, ist damit eine schnellere Nachforschung möglich.

Unter Vorlage der Bestätigung der Verlustanzeige wenden Sie sich an die zuständige Behörde (die Zuständigkeit ist vom jeweiligen verlorenen Dokument abhängig), die zur Ausstellung eines Duplikates bzw. zu einer Neuausstellung berechtigt ist.

In vielen Fällen werden Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde) auch ohne Bestätigung der Verlustanzeige ausgestellt. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der zuständigen Behörde.

Das Duplikat eines verloren gegangenen Scheidungsbeschlusses oder Scheidungsurteils wird seitens des zuständigen Gerichtes ohne Vorlage einer Bestätigung der Verlustanzeige ausgefertigt.

Es ist empfehlenswert, einen verlorenen Staatsbürgerschaftsnachweis neu zu beantragen, da dieser bei verschiedenen Amtswegen (z.B. erstmalige Ausstellung eines Reisepasses) erforderlich ist.

Wenn Sie Ihre Bestätigung der Meldung verloren haben, können Sie eine Personen-/Meldeauskunft über sich selbst oder eine Meldebestätigung beantragen.

Beim Verlust der e-card setzen Sie sich mit dem für Sie zuständigen Krankenversicherungsträger unter der Servicenummer 050 124 33 11 (österreichweit zum Ortstarif) in Verbindung, der ein Duplikat ausstellen wird.

Hinweis

Wenn Sie ein Duplikat eines Zeugnisses, einer Versicherungspolizze etc. benötigen, dann wenden Sie sich an die jeweilige ausstellende Institution.

Letzte Aktualisierung: 9. Februar 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Inneres
  • Bundesministerium für Justiz