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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Allgemeine Informationen

Der Euro ist die Währung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWU). Diese beinhaltet 20 Mitglieder der Europäischen Union sowie Staaten, die mit der EUbzw. Mitgliedstaaten der EU besondere Beziehungen pflegen. Insgesamt wird der Euro in 26 Staaten bzw. Verwaltungsregionen als Zahlungsmittel verwendet.

Die Einführung des Euro als Bargeld-Währung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion fand am 1. Jänner 2002 statt und umfasste die Länder: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien. Andorra, Monaco, San Marino und der Vatikan übernahmen zur selben Zeit den Euro aufgrund der Währungsunion mit Staaten der neu geschaffenen Euro-Zone.

Der Euro wurde 2007 in Slowenien, 2008 in Malta und Zypern, 2009 in der Slowakei, 2011 in Estland, 2014 in Lettland, 2015 in Litauen und 2023 in Kroatien eingeführt. Dänemark, Schweden und das Vereinigte Königreich haben den Euro bewusst nicht als Währung eingeführt. Dänemark und England haben dabei ihr Opt-Out-Recht wahrgenommen, der Europäischen Währungsunion nicht beizutreten. Schweden lehnte 2003 in einer Volksabstimmung die Einführung des Euros ab.

Die Tabelle gibt die EU Mitgliedstaaten wieder, die den Euro als Landeswährung haben.
EU-Mitgliedstaaten mit Euro
BelgienItalienÖsterreich
DeutschlandKroatienPortugal
EstlandLettlandSlowakei
FinnlandLitauenSlowenien
FrankreichLuxemburgSpanien
GriechenlandMaltaZypern
IrlandNiederlande 
Die Tabelle gibt die EU Mitgliedstaaten wieder, die den Euro als Landeswährung nicht haben sowie deren Landeswährung.
EU-Mitgliedstaaten ohne Euro (Landeswährung)
Bulgarien (Lew)Rumänien (Leu)Ungarn (Forint)
Dänemark (Dänische Krone)Schweden (Schwedische Krone) 
Polen (Zloty)Tschechische Republik (Tschechische Krone) 
Die Tabelle gibt nicht EU Mitgliedstaaten sowie Gebiete wieder, die den Euro als Landeswährung benutzen.
Nicht-EU-Mitgliedstaaten bzw. Gebiete mit Euro
AndorraKosovoMontenegro
Akrotiri und Dekelia (SBA)MadeiraRéunion (DOM)
AzorenMartinique (DOM)San Marino
CeutaMayotte (DOM)Vatikanstadt
Französisch-Guyana (DOM)MellilaMontenegro
Guadeloupe (DOM)Monaco 

Allgemeines

Ein Euro entspricht 100 Cent. Die offizielle Abkürzung für den Euro (nach ISO 4217) ist EUR. Für den Cent gibt es keine offizielle Abkürzung. In offiziellen Dokumenten werden Cent als Kommabeträge des Euro angezeigt (z.B. 0,50 Euro). Das Eurozeichen "€" ist ein großes aber rundes E, das in der Mitte zwei waagerechte Striche besitzt, es soll an den griechischen Buchstaben Epsilon erinnern.

Weitere Informationen zu den Banknoten und Münzen des Euro, sowie den Sicherheitskriterien des Euro finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlage

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion