Reisepassbeantragung im Gemeindeamt
Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.
Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.
Mitzubringen:
- alter Reisepass
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.
Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!
Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.
Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.
Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.
Kosten:
- Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
- Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
- Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
- Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
- Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro
Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.
Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.
Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html
Allgemeine Informationen
Der Euro ist die Währung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWU). Diese beinhaltet 20 Mitglieder der Europäischen Union sowie Staaten, die mit der EUbzw. Mitgliedstaaten der EU besondere Beziehungen pflegen. Insgesamt wird der Euro in 26 Staaten bzw. Verwaltungsregionen als Zahlungsmittel verwendet.
Die Einführung des Euro als Bargeld-Währung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion fand am 1. Jänner 2002 statt und umfasste die Länder: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien. Andorra, Monaco, San Marino und der Vatikan übernahmen zur selben Zeit den Euro aufgrund der Währungsunion mit Staaten der neu geschaffenen Euro-Zone.
Der Euro wurde 2007 in Slowenien, 2008 in Malta und Zypern, 2009 in der Slowakei, 2011 in Estland, 2014 in Lettland, 2015 in Litauen und 2023 in Kroatien eingeführt. Dänemark, Schweden und das Vereinigte Königreich haben den Euro bewusst nicht als Währung eingeführt. Dänemark und England haben dabei ihr Opt-Out-Recht wahrgenommen, der Europäischen Währungsunion nicht beizutreten. Schweden lehnte 2003 in einer Volksabstimmung die Einführung des Euros ab.
EU-Mitgliedstaaten mit Euro | ||
Belgien | Italien | Österreich |
Deutschland | Kroatien | Portugal |
Estland | Lettland | Slowakei |
Finnland | Litauen | Slowenien |
Frankreich | Luxemburg | Spanien |
Griechenland | Malta | Zypern |
Irland | Niederlande |
EU-Mitgliedstaaten ohne Euro (Landeswährung) | ||
Bulgarien (Lew) | Rumänien (Leu) | Ungarn (Forint) |
Dänemark (Dänische Krone) | Schweden (Schwedische Krone) | |
Polen (Zloty) | Tschechische Republik (Tschechische Krone) |
Nicht-EU-Mitgliedstaaten bzw. Gebiete mit Euro | ||
Andorra | Kosovo | Montenegro |
Akrotiri und Dekelia (SBA) | Madeira | Réunion (DOM) |
Azoren | Martinique (DOM) | San Marino |
Ceuta | Mayotte (DOM) | Vatikanstadt |
Französisch-Guyana (DOM) | Mellila | Montenegro |
Guadeloupe (DOM) | Monaco |
Allgemeines
Ein Euro entspricht 100 Cent. Die offizielle Abkürzung für den Euro (nach ISO 4217) ist EUR. Für den Cent gibt es keine offizielle Abkürzung. In offiziellen Dokumenten werden Cent als Kommabeträge des Euro angezeigt (z.B. 0,50 Euro). Das Eurozeichen "€" ist ein großes aber rundes E, das in der Mitte zwei waagerechte Striche besitzt, es soll an den griechischen Buchstaben Epsilon erinnern.
Weitere Informationen zu den Banknoten und Münzen des Euro, sowie den Sicherheitskriterien des Euro finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
- Bargeldumlauf des Euro (→ ÖNB)
- Historische Entwicklung des Euro in der EU (→ EZB)
- Euro Banknoten (→ EZB)
- Euro Münzen für Sehbehinderte (→ EZB)
- Die Zukunft der Ein- und Zwei-Cent Münzen (→ Europäische Kommission)
- Euro Information (→ ÖNB)
- Euro Information (→ EZB)
Rechtsgrundlage
- Artikel 128 EU-Vertrag
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion