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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Ombudsstelle für Studierende

An die Ombudsstelle für Studierende können sich alle in- und ausländische Studierende, Studienwerber und Studienwerberinnen, Studieninteressierte und ehemalige Studierende an öffentlichen und privaten Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen zur Information und Beratung über den Studien-, Lehr-, Prüfungs-, Service- und  Verwaltungsbetrieb wenden. Zudem steht die Ombudsstelle auch bei Anliegen zu Studentenheimangelegenheiten oder zur Studienförderung zur Verfügung.

Die Ombudsstelle für Studierende informiert, nimmt gegebenenfalls Kontakt mit den Verantwortlichen an den Hochschulen auf und kann vermittelnd tätig werden. 

Häufig an die Ombudsstelle für Studierende herangetragene Themen 

•    allgemeine Studienangelegenheiten (Studienangebote, Studienwahl)
•    Zugangsregelungen und Aufnahmeverfahren an Hochschulen
•    Studienbedingungen
•    Anerkennungen 
•    Studienförderung (Beihilfen, Inlands- und Auslandsstipendien)
•    inländische und transnationale Studierendenmobilität
•    Studieren mit Behinderung
•    Studentenheimangelegenheiten

Kontakt

NameKontaktdatenInformationen zur Ombudsstelle 
Ombudsstelle für Studierende Minoritenplatz 5
1010 Wien
Telefon (gebührenfrei): +43 800 311 650 (Montag bis Freitag: 9 bis 16 Uhr)
E-Mail: info@hochschulombudsstelle.at
Informationen zur Ombudsstelle für Studierende
 
Letzte Aktualisierung: 20. September 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung