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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Katholische Kirche – Eintritt und Übertritt

Zur Katholischen Kirche Österreich gehören folgende Kirchen mit ihren Riten:

Römisch-katholischer Ritus

Der Eintritt bzw. Wiedereintritt in die römisch-katholische Kirche kann in jeder katholischen Pfarre in ganz Österreich erfolgen.

Für den Wiedereintritt wird üblicherweise ein persönliches Gespräch mit dem Pfarrer geführt. Dieser leitet im Anschluss alle weiteren Schritte in die Wege. Statt dem Pfarrer kann auch eine Ansprechperson der jeweiligen Diözese kontaktiert werden.

Für den erstmaligen Eintritt in die römisch-katholische Kirche ist eine ca. ein Jahr dauernde Vorbereitung auf die Aufnahme in die Kirche durch die Taufe erforderlich (sogenannter "Katechumenat").

Weiterführende Links

Griechisch-katholischer Ritus

Der Eintritt bzw. die Aufnahme in die griechisch-katholische Kirche erfolgt im Rahmen einer Tauffeier bzw. durch einen feierlichen Akt. Es können sowohl Kinder als auch Erwachsene getauft werden. Die Taufe ist die Voraussetzung für den Empfang der anderen Sakramente.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Taufscheine und Geburtsurkunden der Eltern
  • Standesamtliche Heiratsurkunde der Eltern
  • Kirchliche Heiratsurkunde der Eltern
  • Taufbestätigung der Patin/des Paten
  • Lichtbildausweise
  • Meldezettel

Weiterführende Links

Byzantinisches Ordinariat ( Erzdiözese Wien)

Armenisch-katholischer Ritus

Um Mitglied in der armenisch-katholischen Kirche zu werden, ist die Taufe die Grundvoraussetzung.

Weiterführende Links

Armenisch-katholische Kirche ( Stiftung Pro Oriente)

Letzte Aktualisierung: 14. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion