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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Allgemeines zum Klimaschutz

Was bedeutet Klimaschutz?

Klimaschutz ist im Wesentlichen ein Bestandteil von Umweltschutz. Jedoch wird beim Klimaschutz ein spezielles Augenmerk auf die Emissionen in die Erdatmosphäre gelegt.

Klima schützen bedeutet, möglichst wenig schädigende Substanzen in die Atmosphäre freizusetzen (z.B.CO2, Methan, Lachgas). Viele dieser Stoffe entstehen nicht nur in der Industrie, sondern auch im Alltag und können durch kleine Maßnahmen einfach vermindert und vermieden werden. Auf oesterreich.gv.at finden sich Tipps zum Klimaschutz im Alltag.

Klimaschutz bedeutet aber nicht nur die Vermeidung von die Atmosphäre schädigenden Stoffen, sondern auch den Schutz von natürlichen CO2-Senken wie beispielsweise Regenwäldern und Waldgebieten oder Ozeanen und Gewässern. Auch Maßnahmen zur Anpassung an veränderte Bedingungen für Mensch und Umwelt durch Klimaänderungen gehören zum "Gesamtpaket" Klimaschutz.

Wichtigstes Ziel von Klimaschutzmaßnahmen ist es, gegen die globale Erwärmung und die Folgen des Klimawandels vorzugehen und rechtzeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Wieso das "Klima" schützen?

Das Klima ist ein sehr wesentlicher Bestandteil unseres Lebens, da es alle Lebensbereiche, Lebewesen und Kontinente betrifft. Es bestimmt das Wetter und dieses beeinflusst wiederum unsere Lebensumstände.

Dementsprechend weit gefasst sind auch die Maßnahmen zum Klimaschutz, beispielsweise:

  • Emissionen von Treibhausgasen reduzieren
  • Bindung von Kohlendioxid (CO2) (z.B. durch den Schutz von (Regen-)Wäldern bzw. nachhaltige Waldwirtschaft)
  • Investitionen in Forschung und technische Entwicklungen zur Senkung von Emissionen
  • Förderung von alternativer Energie, Entwicklung alternativer Energieträger
  • Erhöhung der Energieeffizienz beim Verbrauch von Energieträgern
  • Katastrophenschutz und Vorsorgemaßnahmen bei extremen Wetterereignissen

Wer kann etwas zum Klimaschutz beitragen?

In Sachen Klimaschutz ist es besonders wichtig, dass globale Maßnahmen gegen globale Probleme gesetzt werden. Dies geschieht beispielsweise in Form des Pariser Übereinkommens. Entsprechend entscheidend ist auch, dass die verschiedenen politischen Akteurinnen/politischen Akteure ihre Aktionen aufeinander abstimmen und sich gegenseitig ergänzen.

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) verfolgt eine Reihe von Initiativen zum Klimaschutz. Beispielsweise wurde im Jahr 2004 das Programm "klimaaktiv" gegründet. Auf dessen Seiten finden sich wertvolle Informationen und Tipps zum klimafreundlichen Handeln.

Auch im Alltag kann viel zum Schutz des Klimas beigetragen werden. Im Kapitel "Tipps zum Klimaschutz im Alltag" finden sich viele einfache Möglichkeiten, im Sinne des Klimaschutzes umweltfreundlich zu handeln. Viele Bürgerinnen/Bürger haben sich bereits zu Initiativen zusammengeschlossen, die Klimaschutz und umweltfreundliches Handeln zum Inhalt haben.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 24. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie