Zum Inhalt springen

Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Frühförderung

Allgemeine Informationen

Frühförderung ist der Oberbegriff für ein Angebot speziell für Kinder in den ersten Lebensjahren und deren Familien, das sowohl medizinische als auch psychologische und pädagogische Aspekte umfasst. Die Frühförderung befasst sich einerseits mit Familienbegleitung, andererseits mit der umfassenden Förderung von Kindern mit Behinderungen oder von von Behinderung bedrohten Kindern oder von Kindern mit Entwicklungsverzögerungen. Besonders wichtig ist dabei die interdisziplinäre Zusammenarbeit verschiedener Fachleute aus den Bereichen Psychologie, Medizin, Sozialarbeit, Psychotherapie, Logopädie, Musiktherapie sowie heilpädagogischer Frühförderung unter starker Einbeziehung der Eltern.

Frühförderung versteht das Kind nicht nur als Individuum, sondern auch als Teil eines Systems, einer Gruppe – der Familie. Die Frühförderin/der Frühförderer hat die Aufgabe, die Familie des Kindes unterstützend zu begleiten. Gelegenheit zur Aussprache und Erziehungsberatung wird geboten. Die Behinderung eines Kindes führt oft dazu, dass die Beziehung zwischen Mutter und Kind besonders eng wird. Darauf geht die Frühförderin/der Frühförderer ein, versucht aber, wo immer das möglich ist, auch Vater, Geschwister und andere Familienmitglieder einzubeziehen.

Ambulante Frühförderung und im Speziellen Hausfrühförderung werden in der häuslichen Umgebung durchgeführt. Dadurch wird die zeitliche Belastung der Familie verringert. Im Gegensatz zur ungewohnten Atmosphäre eines Ambulatoriums wird bei der Betreuung zu Hause auf das Wohlbefinden der Kinder stärker geachtet und zusätzliche Stresssituationen werden vermieden.

Die optimale Förderung für das Kind zu finden, ohne das Familienleben zu beeinträchtigen, erweist sich oftmals als schwieriger Balanceakt. Hinter dem Wunsch, alles nur Erdenkliche für das Kind zu tun, verbirgt sich die Gefahr, es zu überfördern oder überfordern. Es gilt also, die richtige Gewichtung von alltäglichen Abläufen, Förderung und Freizeitaktivitäten zu finden.

Zuständige Stelle

Frühförderung wird in den einzelnen Bundesländern von unterschiedlichen Trägern durchgeführt. Wo Frühförderung in Ihrem Bundesland angeboten wird, erfahren Sie bei den Sozialabteilungen Ihrer Landesregierung. Frühförderzentren und stationäre Einrichtungen bieten Ihnen die Möglichkeit, an einem Ort verschiedene Fachleute zu kontaktieren.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 18. Mai 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt