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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Schwimmen

Die Wasserrettungsorganisationen haben folgende Baderegeln erstellt, die Badende zu ihrem eigenen Schutz einhalten sollen:

  • Gesundheit 
    Nur bei guter Gesundheit ins Wasser gehen!
  • Hinweisschilder beachten
    Auf den Hinweisschildern ist zu lesen, was im Schwimmbad erlaubt und was verboten ist. Dies ist zu befolgen!
  • Duschen, abkühlen
    Erst nach einer Dusche und Abkühlung ins Wasser gehen! 
  • Kältegefühl
    Bei Kältegefühl nicht im Wasser bleiben, da sonst Krämpfe drohen! Diese sind für Schwimmerinnen/Schwimmer gefährlich!
  • Ohrenerkrankungen
    Bei Ohrenschmerzen oder einer Ohrenverletzung nicht schwimmen, springen oder tauchen!
  • Essen
    Nach einer ausgiebigen Mahlzeit eine Stunde warten! Erst danach wieder ins Wasser gehen! 
  • Starke Sonne
    Vor der Sonne (Sonnencreme, Kappe, T-Shirt) schützen! Bei starkem körperlichen Hitzegefühl nicht ins kalte Wasser springen!
  • Übermut
    Sich zu keinen Handlungen überreden lassen, die nicht den eigenen Fähigkeiten entsprechen (weit hinausschwimmen, ins Wasser springen oder tauchen)!
  • Springen
    Nur dort ins Wasser springen, wo es erlaubt ist! Dabei darf niemand in Gefahr gebracht werden! In keine Gewässer springen, die nicht bekannt sind, es könnten viele Gefahren lauern!
  • Vorsicht im Erlebnisbad
    Im Erlebnisbad sind oft viele Menschen! Daher sind auch Leute in der Umgebung zu beobachten! Es ist Hilfe herbeizurufen, wenn jemand in Gefahr ist!

Achtung

Schwimmerinnen/Schwimmer sollten immer im abgegrenzten Badebereich bleiben. Verlassen sie diesen Bereich, tun sie dies auf eigene Gefahr. Zur eigenen Sicherheit sollten Schwimmerinnen/Schwimmer niemals allein ins Wasser gehen.

Um das sichere Nebeneinander zwischen Schwimmerinnen/Schwimmern und anderen Wassernutzerinnen/Wassernutzern (z.B. Boote, Schiffe oder Surferinnen/Surfer) zu ermöglichen, haben die "Internationalen Seeschifffahrtsorganisationen" 38Regeln zur Verhinderung von Kollisionen auf See erstellt.

Die wichtigsten Grundregeln lauten:

  • Alle müssen Schwimmende beachten
  • Kommen zwei maschinengetriebene Fahrzeuge aufeinander zu, gilt Rechtsvorrang
  • Das dem Wind zugewandte Boot muss dem dem Wind abgewandten Boot ausweichen

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion