Zum Inhalt springen

Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Erkennen und Vermeiden von Internetabzocke

Vorsicht ist stets bei vermeintlichen "Gratis"-Angeboten und Gewinnspielen geboten. Die Internet Ombudsstelle führt eine Watchlist, auf der alle der Ombudsstelle bekannten Internet-Abzockeseiten aufgelistet sind.

Die folgenden Kriterien deuten darauf hin, dass es sich bei einem "Gratis"-Angebot höchstwahrscheinlich um eine Abzockeseite handelt:

  • Aus dem Angebot geht nicht hervor, worin die Leistung eigentlich besteht – keine nähere Beschreibung des Angebots 
  • Informationen über Kosten sind nur schwer bis gar nicht zu finden
  • Persönliche Daten müssen eingegeben werden (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum etc.)
  • Viele Abzockeseiten locken mit Gewinnspielen, damit sich Konsumentinnen/Konsumenten registrieren

Tipp

  • Lesen Sie, insbesondere wenn Sie von einer kostenlosen Leistung ausgehen, immer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Anbieterin/des Anbieters, bevor Sie diese bestätigen!
  • Kontrollieren Sie zur Sicherheit Seitenleiste und Fußnoten auf allfällige Kosten, bevor Sie persönliche Daten angeben.
  • Geben Sie keine Daten an, wenn Sie nicht sicher sind, ob es sich um eine seriöse Seite handelt.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 27. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion