Zum Inhalt springen

Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Ablegen der Lehrabschlussprüfung

Die Lehrabschlussprüfung (LAP) besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Der theoretische Teil entfällt, wenn die Berufsschule vor der Prüfung bereits erfolgreich abgeschlossen worden ist.

Der praktische Teil besteht normalerweise aus einer Prüfarbeit mit einer praktischen Aufgabenstellung und einem Fachgespräch. Wer in einem kaufmännischen Lehrberuf tätig ist, muss statt einer Prüfarbeit einen mündlichen und einen schriftlichen Geschäftsfall bearbeiten.

Die Prüfung findet vor einer Kommission statt, die aus Fachexpertinnen/Fachexperten besteht. Falls die Prüfung nicht bestanden wird, legt die Prüfungskommission einen neuen Termin für eine Prüfung fest.

Die Lehrabschlussprüfung kann beliebig oft wiederholt werden.

Die Materialien und Werkzeuge für die Lehrabschlussprüfung werden (bei einem bestehenden Lehrverhältnis) vom Lehrbetrieb zur Verfügung gestellt. Wer im Moment nicht in einem Lehrverhältnis steht, muss spätestens zehn Tage vor der Prüfung bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (→ WKO)einen Antrag auf Bereitstellung von Werkzeug und Materialien bei der Prüfung stellen.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 29. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft