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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Allgemeines zur Jobsuche

In Österreich gibt es zahlreiche Anlaufstellen für all jene, die sich auf Arbeitsuche befinden – egal ob es um eine berufliche Neuorientierung geht oder um einen Wiedereinstieg ins Berufsleben nach dem Verlust des Arbeitsplatzes.

Heutzutage wird bei der Jobsuche in erster Linie das Internet verwendet. Auf diesem Weg können offene Stellen in ganz Österreich bzw. auch weltweit gefunden werden. Im Internet gibt es eine Vielzahl von Jobbörsen, die unzählige Stellenanzeigen mit den dazugehörigen Kontaktdaten gespeichert haben. Bei den meisten dieser Jobbörsen können sich Arbeitsuchende registrieren. So können Stellenangebote, die zum jeweiligen Profil passen, per E-Mail an die Arbeitsuchende/den Arbeitsuchenden versandt werden.

Darüber hinaus empfiehlt es sich, ebenfalls die klassischen Informationsmedien wie beispielsweise Tageszeitungen nach Jobinseraten zu durchforsten. Die meisten Tageszeitungen bieten – vor allem am Wochenende – einen Bewerbungsteil mit vielen Stelleninseraten (österreichweit) und auch Karriereinformationen an.

Auch sollten persönliche Kontakte nicht außer Acht gelassen werden, wenn es um die erfolgreiche Vermittlung der Arbeitskraft geht. Es kann sehr hilfreich sein, sich im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis nach offenen Stellen umzuhören. Je mehr Leute von der Arbeitsuche wissen, desto größer ist die Chance auf Erfolg.

Das Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) bietet mit dem eJob-Room eine Jobbörse im Internet, in welcher neben Dauerdienstverhältnissen auch Lehrstellen, Ferialstellen und Saisonstellen abrufbar sind und bietet zusätzlich eine Fülle von Tipps für die erfolgreiche Arbeitssuche. Weiters bietet das AMS ein interaktives Bewerbungstraining an, mit dem Wissen über die professionelle Arbeitsuche getestet und viele Informationen, Tipps und Tricks sowie Beispiele für Bewerbungsschreiben etc. abgerufen werden können.

Ausführliche Informationen zum Thema "Arbeitslosmeldung beim Arbeitsmarktservice (→ AMS)" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Neben dem AMS gibt es noch andere, regional tätige Organisationen und Vereine, die Unterstützung bei der Arbeitsuche bieten können (z.B. das Berufsförderungsinstitut oder die Berufsinfo und Bildungsberatung der Wirtschaftskammer). 

Hilfreiche Tipps zur Unterstützung beim Verfassen eines Lebenslaufes oder Bewerbungsschreibens finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Arbeitskräfte, die an Arbeit im Ausland interessiert sind, finden ausgewählte Stellenangebote aus dem gesamten EWR-Raum im eJob-Room des AMS. Auf dem EURES-Portal der Europäischen Kommission findet sich neben Information und Beratung über alle Belange des europäischen Arbeitsmarktes auch eine Onlinestellensuche in Europa. Mit dem "My EURES"-Account und dem CV-Online-Bewerbungstool auf dem EURES-Portal erledigen Sie Ihre europaweiten Bewerbungen rasch und professionell. Die EURES-Beraterinnen/EURES-Berater des AMS sind gerne bei der europaweiten Arbeitsuche behilflich.

Darüber hinaus finden sich im Kapitel "Leben und Arbeiten" auf dem EURES-Portal ausführliche Informationen über Lebens- und Arbeitsbedingungen (z.B. Wohnungssuche, Steuern, Lebenshaltungskosten etc.) und den Arbeitsmarkt in den einzelnen europäischen Staaten.

Wenn Sie eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (z.B.Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) bzw. eine Beihilfe nach dem Arbeitsmarktservicegesetz beziehen oder beim AMS ohne eine Leistung oder Beihilfe zu beziehen arbeitsuchend vorgemerkt sind, können Sie sich online einfach, rasch und unkompliziert von diesem Bezug bzw. dieser Vormerkung abmelden.

Das Bundeskanzleramt gibt Auskunft über aktuelle Stellenausschreibungen des öffentlichen Dienstes in Österreich bzw. Institutionen und Agenturen der Europäischen Union. Interessierte finden hier auch Informationen über die Aufnahme in den öffentlichen Dienst und zentrale Ansprechstellen.

 Online-Ratgeber und -Rechner

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 22. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion